Portrait von Thomas Jarzombek
Thomas Jarzombek
CDU
100 %
/ 7 Fragen beantwortet
Frage von Peter W. •

Frage an Thomas Jarzombek von Peter W. bezüglich Verkehr

sehr geehrter Herr Jarzombek,

zu der Frage von Herrn Friedwald zur Fahrtüchtigkeit von Fahrzeuglenkern,deren Verhalten im Straßenvekehr ,sowie Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und Ihre Anwort vom 17.10.2011.

Warum führen wir in Deutschland keine Fahrtüchtigkeitsprüfungen für über 60/65 Jährige wie zB. in America ein,bei der alle 2 Jahre der Gesundheitszustand und die Verkehrstüchtigkeit geprüft wird?

Wir dürfen zwar nicht mit Promille ans Steuer, können aber fast blind,taub und verkehrsuntüchtig sein und trotzdem Autos lenken bis der erste Unfall mit Personenschaden passiert und ggf. Gericht Fahrtüchtigkeitsprüfung feststellt.

Ferner gibt es Autofahrer/Patienten die bis zu ca. 10 verschiedene Tabletten am Tag schlucken,
In Großstädten wie Berlin passieren oft Unfälle mit weit über 70 jährigen Autofahrern, Gott sei dank bisher nur wenige tödliche.

Wer prüft ob diese Vekehrsteilnehmer noch fahrtüchtig sind?

Portrait von Thomas Jarzombek
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wulf,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Oktober 2011 zum Thema Verkehrssicherheit, mit der Sie Bezug nehmen auf meine Antwort zu der vorangegangenen Frage von Herrn Friedewald.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann einem nachweislich ungeeigneten Fahrer die Fahrerlaubnis entziehen (§ 3 StVG). Der bekannteste Grund für die Fahrerlaubnisentziehung ist wohl das Fahren unter Alkoholeinfluss. Jedoch auch andere Sachverhalte können Anlass für die Entziehung der Fahrerlaubnis sein, beispielsweise altersbedingte körperliche Beeinträchtigungen. Voraussetzung für die Entziehung ist, dass Zweifel an der Eignung oder Befähigung des Fahrers bekannt werden – beispielsweise im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle – und die mangelnde Fähigkeit gutachterlich festgestellt wird (vgl. § 2 Absatz 8 StVG, § 46 FeV). Eine Auflistung häufig vorkommender Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen oder aufheben können, ist in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthalten.

Ab dem 19.01.2013 werden alle PKW-Führerscheine, die in Deutschland neu ausgestellt werden, nur noch befristet für 15 Jahre gültig sein. So sieht es eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 07.01.2011 erlassen worden ist und am 19.01.2013 in Kraft treten wird. Insofern wird jeder PKW-Fahrer (Fahrerlaubnisklasse B) zukünftig dazu angehalten sein, vor Beantragung der Fahrerlaubnis-Verlängerung das weitere Vorhandensein seiner eigenen geistigen und körperlichen Tauglichkeit selbstkritisch zu hinterfragen. Ein Nachweis der Tauglichkeit für die Fahrerlaubnis-Verlängerung ist aber in Deutschland nur für die Fahrerlaubnisklassen C und D (LKW und Busse) vorgesehen, obgleich dies nach der EU-Richtlinie grundsätzlich auch für andere Fahrerlaubnisklassen zulässig gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thomas Jarzombek
Thomas Jarzombek
CDU