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Thomas Jarzombek
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Frage von Barbara S. •

Frage an Thomas Jarzombek von Barbara S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

angeregt und besorgt durch die extremen Unruhen in London und weiteren Städten, findet in unserem Freundeskreis zurzeit eine angeregte Diskussion darüber statt, wer für die Vielzahl von Schäden insbesondere an privaten Gebäuden eigentlich haftet. Sollte es zu ähnlichen Ausschreitungen in Deutschland kommen stellen sich hier dringende Fragen u.a für Hauseigentümer. Unsere Nachfrage an unsere eigene private Gebäudeversicherung (Provinzial Rheinland) führte bei unserem Sachbearbeiter vor Ort zu Verunsicherungen und zahlreichen Rückfragen mit den Direktionen und Sachabteilungen. Leider konnte unsere Frage nicht klar beantwortet werden. Insbesondere die Frage nach Schäden durch innere Unruhen wurde nicht konkret beantwortet. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass (bekanntermaßen) durch kriegsähnliche Zustände natürlich keine Versicherung haftet. Aber wie wird hier was definiert? Wer entscheidet, ob bei drei Jugendlichen, die ein Gebäude in Brand setzen ein Versicherungsschaden eintritt, bei 50, 100 oder 500 Jugendlichen, die ähnlich wie in London ganze Straßenzüge abfackeln aber nicht? Ersteres fällt noch unter Vandalismus - letzteres "möglicherweise" dann aber zu "innere Unruhen", die nicht versichert sind. Was / wie ist die Rechtslage, wer kommt für Schäden dieser Art auf? Wer entscheidet was "noch" Vandalismus und was kriegsähnliche Zustände / innere Unruhen sind? Die Bundesregierung, die den Begriff dafür ins Spiel bringen muss oder bereits schon (oder allein) die Versicherungsgesellschaft? Gibt es von staatlicher Seite einen "Vorsorgefonds", der in solchen Fällen unbürokratisch Anwendung findet (und hoffentlich zurzeit nicht zwecks Rettung europäischer Nachbarländer anderweitig in Anspruch genommen wird)? In der Hoffung, das es eindeutige Antworten gibt bitten ich um entsprechende rechtsrelevante Aussagen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Barbara Sanner

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Sanner,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. August 2011 auf abgeordnetenwatch.de. Sie möchten wissen, wie sich Hauseigentümer gegen Schäden durch innere Unruhen absichern können.

Nach meinen Informationen ermöglichen es einige Versicherungsanbieter Hauseigentümern, Schäden durch innere Unruhen in ihre Gebäudeversicherung mit einzuschließen. Jedem Eigentümer steht es aber grundsätzlich frei, selbst zu entscheiden, wie umfangreich er den Versicherungsschutz für sein Eigentum gestalten möchte. Die Verantwortung für diese Entscheidung und die daraus resultierenden Folgen liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass ich an dieser Stelle keine verbindliche Auskunft geben kann. Ich hoffe aber, Ihnen mit dieser kurzen Information bereits weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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