
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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Pepe Lange
Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.
Schleswig-Holstein hat mit einigen anderen Bundesländern eine zentrale Antragsplattform ins Leben gerufen. Sie können unter folgendem Link einen Antrag stellen.
Zunächst einmal teile ich Ihre Ansicht – diese Art von Werbung ist meiner Ansicht nach für Kinder ungeeignet, noch dazu am helllichten Tag. Tatsächlich ist diese Werbung bisher erlaubt, da sie offenbar nicht gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu verstoßen scheint.