Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Karl S. •

Frage an Thomas Heilmann von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heilmann,

zuerst möchte ich mich für Ihre gestrige Rede zum Angehörigenentlastungsgesetz bedanken!

Ich hoffe, dass Ihre Rede auch bei den Vertretern der Länder angekommen ist und sich der Zuspruch im Abstimmungsverhalten im Bundesrat wiederspiegeln wird.

Ich verfolge seit Monaten sämtliche Beiträge in Presse, TV, Abgeordnetenwatch etc.
Das Abstimmungsverhalten von FDP und insbesondere Linke hat mich daher sehr überrascht.

Deswegen umtreibt mich natürlich die Sorge, dass der BR den Vermittlungsausschuss anrufen wird.
Ich wollte Sie daher fragen, wie Sie das einschätzen?

Könnte das Gesetz wenn es in den Vermittlungsausschuss gehen sollte, was ich natürlich nicht hoffe, auch rückwirkend zum 01.01.2020 Inkrafttreten?

Sie sprachen gestern bereits die Entlastungen an, die Sie für die Kommunen geschaffen haben und weiterhin vornehmen werden.
Des Weiteren haben die Koalitionsfraktionen in das Gesetz eine Evaluierung bis 2025 festgeschrieben.
Meinen Sie, dass das die Kommunen jetzt erst einmal befriedigt sind und den Widerstand einstellen.

Es wäre sehr schön endlich ein sorgenfreies Leben führen zu können, deswegen bitte ich Sie wie bisher alles in Ihrer Kraft stehende zu tun, dass das Gesetz tatsächlich kommt.

Beste Grüße
K. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, mit der Sie sich auf meine Rede im Bundestag beziehen. Zunächst möchte ich mich für Interesse an meiner Arbeit als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales bedanken.
Ihre Frage habe ich an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Umso erfreulicher ist es jedoch, dass eine Klärung Ihrer Frage nun nicht mehr erforderlich ist, da der Bundesrat vergangene Woche dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt hat. Hierüber freue ich mich ganz besonders, da das Gesetz dazu beitragen wird, eine bestehende Doppelbelastung für Familien pflegebedürftiger Angehöriger zu beseitigen. Ich hoffe, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch Sie in Ihrer persönlichen Situation entlasten wird und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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