
Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion halte ich für unnötig und sowohl für die Begrenzung der Migration als auch für die Integration nicht als dienlich.
© Piet Truhlar
Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion halte ich für unnötig und sowohl für die Begrenzung der Migration als auch für die Integration nicht als dienlich.
Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion halte ich für unnötig und sowohl für die Begrenzung der Migration als auch für die Integration nicht als dienlich.
Nach Artikel 38 unseres Grundgesetzes bin ich allein meinem Gewissen verpflichtet. Deswegen habe ich an den beiden Abstimmungen nicht teilgenommen.
In der Fraktionssitzung vom 15. Oktober wurde ausführlich über den Gruppenantrag diskutiert. Die Fraktion hat entschieden, sich nicht am Antrag zu beteiligen.
In der Fraktionssitzung vom 15. Oktober wurde ausführlich über den Gruppenantrag diskutiert. Die Fraktion hat entschieden, sich nicht am Antrag zu beteiligen.
Gleiche Antwort auf beide Fragen: Nach § 51 BPolG besteht nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle auch im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz.