Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Denise N. •

Frage an Thomas Heilmann von Denise N. bezüglich Energie

Hallo,

Wie werden Sie in Sachen „Kohleausstiegsgesetz“ in dieser Woche im Bundestag abstimmen? Es gibt berechtigte Kritik an dem Gesetzentwurf u.a. von den Scientists For Future: https://www.scientists4future.org/defizite-kohleausstiegsgesetz-kvbg-e/

Bitte lassen Sie sich nicht von der Bundesregierung und/oder ihrer Fraktionsspitze dazu hinreißen, trotz der berechtigten Kritik und den zu hohen Zahlungen an die fossile Industrie für dieses Gesetz zu stimmen. Unsere Kinder und die zukünftigen Generationen würden ihnen dankbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Denise Ney
Ur-Berlinerin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ney,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich mit dem Kohleausstiegsgesetz auseinandersetzen. Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Ich habe dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ zugestimmt.
Das Kohleausstiegsgesetz, das von der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung gemeinsam mit Vertretern von Umweltverbänden vorbereitet wurde, stützt sich auf zwei Handlungsfelder, die man in Kombination verstehen sollte: Ein nationales Programm, das den Kohleausstieg in Deutschland bis spätestens 2038 festschreibt und den europäischen New Green Deal. Diese europäische Initiative sieht vor, den CO2-Preis einheitlich so zu erhöhen, dass ein Ausstieg europaweit über den Preis früher erzielt werden kann. Dieses europaweit einheitliche Vorgehen ist für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes insgesamt essenziell. Denn nur damit vermeiden wir das Problem, dass bei einem schnelleren deutschen Ausstieg das eingesparte CO2 in unseren europäischen Nachbarländern zusätzlich über die dann dorthin wandernden Zertifikate ausgestoßen würde. Damit wäre für das Klima nichts gewonnen.
Einen Kritikpunkt des von Ihnen übersandten Links stellen unter anderem die vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Verträge dar, die mit den Kraftwerkbetreibern abgeschlossen werden sollen. Diese sind ebenfalls wirksame Instrumente. Über den öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Braunkohlekraftwerke durch Vereinbarung mit den Betreibern stillgelegt werden, um Ausstiegspfade und notwendige Entschädigungen festzulegen. In dem Vertrag soll unter anderem ein Klageverzicht der Betreiber festgelegt werden. Wird kein Vertrag geschlossen, kann die Bundesregierung eine Verordnung zur Verringerung und Beendigung der Braunkohleverstromung erlassen. Hierbei soll gleichzeitig geregelt werden, dass die Entschädigungen für endgültige Stilllegungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert werden. Wird der festgelegte Ausstieg bis 2024 nicht erreicht, werden Kraftwerke per Gesetz stillgelegt. Diese Vorgehensweise sichert einen planmäßigen und rechtssicheren Ausstieg. Dieses Vorgehen entspricht ebenfalls der Empfehlung der Kohlekommission, die diese auch mit den Stimmen von Greenpeace und des BUND verabschiedet hat.
Aus den genannten Gründen halte ich den gefundenen Kompromiss für einen guten Fortschritt zur Einhaltung unserer Klimaziele. Politik beinhaltet immer den Kampf um Mehrheiten und der Sicherstellung von Schrittfolgen. Der Kompromiss stellt einen großen Schritt in Richtung der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens dar, aber natürlich keineswegs den letzten.
Meine grundsätzliche Position für den Klimaschutz findet sich übrigens auch in dem neuen Buch “Neustaat - Politik und Staat müssen sich ändern” wieder. Einzelheiten unter www.neustaat.jetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Heilmann

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