Ist Ihnen vor der Abstimmung morgen bewusst, dass das GKV-Stabilisierungsgesetz der ambulanten Psychotherapie durch Budgetierung/Honorarkürzung die Existenz entzieht und die Versorgung verschlechtert?
- Berliner Appell der BPtK: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor dem Kollaps der ambulanten Strukturen durch die geplante Budgetierung.
- Existenzvernichtung: Änderungsantrag Nr. 15 streicht die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für Honorare. Das treibt Praxen in die Unwirtschaftlichkeit.
- Verfassungsbruch: Das Bundessozialgericht (BSG) schützt diese Mindesthonorare, da Therapeuten Leistungen wegen strikter Zeitbindung nicht unbegrenzt ausweiten können.
- Patienten-Leid: Die DPtV prognostiziert den Verlust von bis zu 25 % der Versorgungskapazitäten. Wartezeiten explodieren weiter.
- Finanzieller Fehlschluss: 1 Euro für Psychotherapie spart 2–4 Euro Folgekosten (Klinik, Krankengeld), wer hier kürzt, zahlt alsolangfristig drauf

