Thomas Gebhart
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Frage von Stefanie M. •

Ist Ihnen vor der Abstimmung morgen bewusst, dass das GKV-Stabilisierungsgesetz der ambulanten Psychotherapie durch Budgetierung/Honorarkürzung die Existenz entzieht und die Versorgung verschlechtert?

- Berliner Appell der BPtK: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor dem Kollaps der ambulanten Strukturen durch die geplante Budgetierung.

- Existenzvernichtung: Änderungsantrag Nr. 15 streicht die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für Honorare. Das treibt Praxen in die Unwirtschaftlichkeit.

- Verfassungsbruch: Das Bundessozialgericht (BSG) schützt diese Mindesthonorare, da Therapeuten Leistungen wegen strikter Zeitbindung nicht unbegrenzt ausweiten können.

- Patienten-Leid: Die DPtV prognostiziert den Verlust von bis zu 25 % der Versorgungskapazitäten. Wartezeiten explodieren weiter.

- Finanzieller Fehlschluss: 1 Euro für Psychotherapie spart 2–4 Euro Folgekosten (Klinik, Krankengeld), wer hier kürzt, zahlt alsolangfristig drauf

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