Thomas Gebhart
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Frage von Wolfgang M. •

Inwiefern setzen Sie sich für ein Verbotsverfahren der AfD ein?

Sehr geehrter Herr Gebhardt,

in einer älteren Antwort auf eine Frage (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-gebhart/fragen-antworten/sehen-sie-die-gefahr-nicht-wenn-man-die-afd-weiter-gewaehren-liesse) antworteten Sie, dass man ein AfD-Verbotsverfahren einleiten kann und muss, "wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist". Ein umfangreiches juristisches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (http://afd-gutachten.de/) kommt nun zu dem Schluss, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte, die Beweislage also ausreichend ist. Meine Frage ist nun, ob Ihnen dieses Gutachten bekannt ist, ob Sie sich mit den Inhalten befasst haben und inwiefern Sie sich in der Folge dafür einsetzen werden, dass der Bundestag ein Verbotsverfahren beim BVG beantragt.

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Antwort ausstehend von Thomas Gebhart CDU
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