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Thomas Blenke
CDU
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Frage von Manfred R. •

Frage an Thomas Blenke von Manfred R. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Blenke,
auch wenn die PV-Altanlagen nicht die Effizienz der neuen Anlagen haben, so ist der Erhalt der Kapazität dieser Anlagen und deren Beitrag zur Energiewende erheblich. Was wird die CDU unternehmen, damit wir eine in die richtige Richtung weisende EEG-Novelle bekommen? M.E. sollten diese alten PV-Anlagen auch ab Januar 2021 sinnvoll weiterbetrieben werden können.
Im übrigen bin ich der Meinung: Eine sinnvolle EEG-Novelle, ein besseres Lieferkettengesetz, eine wirkliches Lobbyregister, eine gerechtere CO2-Bepreisung, ein Kohleausstieg 2032, etc. können nur der Anfang sein!
In Zeiten der Klimakatastrophe muss der Schutz der Natur die höchste Priorität bekommen. Die Ausbeutung und Zerstörung der Natur und Umwelt muss einen gerechten Preis bekommen wenn nicht sanktioniert werden - hierzu sind gesetzliche Maßnahmen baldmöglichst erforderlich.
Mit welchen gesetzlichen Maßnahmen will die CDU in Zukunft das massenhafte Aussterben von Tier- und Pflanzenarten in den Griff bekommen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rose,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Weiterbetrieb kleiner Photovoltaikanlagen, die ich gerne beantworte. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass bis zum 1. Januar 2021 eine Regelung für den Weiterbetrieb kleiner Photovoltaikanlagen geschaffen werden muss, deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Jahresende ausläuft. Ein verfrühter Rückbau dieser Anlagen wäre weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.

Inzwischen liegt in Berlin der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften vor. In dem Entwurf wird zunächst darauf verwiesen, dass der Anspruch auf vorrangige Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen – auch nach Ablauf der Förderdauer – bereits nach geltender Rechtslage bestehen bleibt. Grundsätzlich können Anlagenbetreiber ihren Strom also direkt vermarkten und dadurch Markterlöse für den Weiterbetrieb erzielen.
Für die Betreiber kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unwirtschaftlich wäre, soll jedoch übergangsweise eine Auffangregelung geschaffen werden: Bis zum Jahr 2027 können sie den in der Anlage erzeugten Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Mit dieser Auffangregelung erhalten die betroffenen Anlagenbetreiber die notwendige Planungssicherheit bis zum Jahr 2027. Bis eine vollständige Digitalisierung und Marktintegration kleiner Anlagen erfolgt, wird der Strom einfach vom Netzbetreiber abgenommen und vermarktet.
Die CDU-Fraktion unterstützt diesen pragmatischen Ansatz der Bundesregierung. Er stellt eine praxisgerechte Übergangslösung dar, von der insbesondere diejenigen Anlagenbetreiber profitieren, die vor 20 Jahren Vorreiter waren und bereits sehr früh auf Photovoltaikanlagen gesetzt haben.
Zum Biodiversitätsstärkungsgesetz:
Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz wurden das Naturschutzgesetz und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz im Wesentlichen wie folgt geändert:
Die Anbaufläche für die Biolandwirtschaft soll bis zum Jahr 2030 auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche steigen. Für Landesflächen ist im Fall einer Neuverpachtung vorrangig eine ökologische Bewirtschaftung vorgesehen.
Der Anteil chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel soll bis zum Jahr 2030 um 40 bis 50 Prozent sinken. Das Landwirtschaftsministerium erstellt einen jährlichen Bericht zur ausgebrachten Pestizidmenge und berichtet.
Der eigentlich längst bestehende Plan zum Aufbau eines Biotopverbunds, mit dessen praktischer Umsetzung das Umweltministerium trotz jahrelang ausreichend zugegangener Haushaltsmittel nicht begonnen hatte, soll nun bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent der Landesfläche umgesetzt werden.
Die Rückzugsflächen für die Artenvielfalt sollen landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche steigen.
Streuobstbestände dürfen ab einer gewissen Größe mit behördlicher Genehmigung gerodet werden.
Auf Privatgrundstücken sollen Schottergärten künftig verboten sein. Die insektenverträgliche Beleuchtung wird weiter ausgebaut.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Blenke MdL

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