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Theresia Bauer
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Frage von Lukas G. •

Halten Sie generell Videoüberwachung von öffentlichen Räumen für die Verbrechensbekämpfung für wirksam genug, um eventuell einhergehende Bürgerrechtseinschränkungen in Kauf zu nehmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage an Frau Bauer, die ich Ihnen gerne stellvertretend beantworte.

Die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen stellt einen Eingriff in die Freiheitsrechte dar und darf weder leichtfertig noch pauschal erfolgen. Allenfalls handfeste und schwerwiegende Problemlagen können das im Einzelfall rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lukas Weber (Persönlicher Mitarbeiter Theresia Bauer)

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