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Tassilo Timm
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Frage von Jürgen S. •

Unterstützen Sie einen zwingenden Richtervorbehalt zur „Gefährderansprache“, damit Willkürpraxis nach Gutsherrenart zur Gestaltung des politischen Wettbewerbs (der FDGO) künftig unterbunden wird?

Die Gefährderansprache von vor 3 Jahren an Stefan Engel (MLPD) wegen dessen Aufruf für das "Rebellische Musikfestival" in Südthüringen wurde nun juristisch überprüft und am 3.8.2021 für komplett gesetzeswidrig und damit für nichtig erklärt. Sein Rechtsanwalt ermittelte, dass der Vorgang auf eine Anweisung von Innenminister Seehofer zurückzuführen war, welche vom damaligen Verfassungsschutz-Präsidenten Hans Georg Maaßen angeregt wurde.
Eine sachgerechte Begründung wurde nirgends angeführt, so dass der Verdacht nahe liegt, dass es sich um eine bewusst genutzte Gesetzeslücke zur "Gefährderansprache" handelt zwecks Ausschaltung politischen Wettbewerbs, was das Grundgesetz bzw. die freiheitlich demokratische Grundordnung verhöhnt. Ein Polizeipräsident, der sich dem vor 3 Jahren verweigerte, wurde durch Dirk Löther abgelöst, der unter Bodo Ramelow inzwischen ins Innenministerium aufstieg. Ansprachen tatsächlicher Gefährder (Anis Amri) unterblieben dafür bekanntermaßen. Jürgen Schröder, Jena

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Antwort von
MLPD

Die Gefährderansprache ist derzeit eine polizeiliche Maßnahme die von (Bundes-)Polizei und BKA angewandt wird. Sie wurde erstmals gegen Rosa Luxemburg angewandt und durch die faschistische Gestapo „perfektioniert“, sie kann zu Vorbeugehaft ohne Gerichtsurteil führen. Die Gefährderansprache ist durch kein Gesetz abgedeckt. Auf Initiative des Innenministers Seehofer, wird allerdings die Behandlung von Gefährder in den Landespolizeigesetzen geregelt. Das Bayrische Polizeigesetz ist das reaktionärste Polizeigesetz in Deutschland. Aufgrund demokratischer Proteste wurde das bayrische Gesetz novelliert und der Richtervorbehalt ergänzt. Das befürworten wir natürlich.

Beim Prozess von Stefan Engel gegen seine Gefährderansprache haben wir eine engagierte demokratische Richterin erlebt, die empört war über die damaligen Vorgänge und sie massiv kritisierte. Dass es auch andere Richter gibt, haben wir nicht zuletzt im „Ballstedt-Prozess“ erlebt. Ein Richtervorbehalt würde also nicht automatisch dazu führen, die Willkür abzuschaffen.

Vielmehr muss das Potsdamer Abkommen endlich umgesetzt werden und alle faschistischen Organisationen konsequent verboten werden und ihr Handeln (auch in Form von einzelnen Faschisten egal welcher Ausprägung, wie z.B. Anis Amri) unterbunden werden.

Meine Kandidatur auf der internationalistische Liste/MLPD steht daher auch für die Forderung: „Für die Verteidigung und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten!“