Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Lisa A. •

Wie bewerten Sie die geplante Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen (Änderungsantrag Nr. 15)?

Sehr geehrte Frau Machalet, die Bundespsychotherapeutenkammer und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung kritisieren den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Danach soll die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen entfallen. Beide Verbände verweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach für zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen verfassungsrechtliche Mindeststandards gelten. Sie befürchten, dass die Streichung dieser Schutzregelung die ambulante Versorgung weiter verschlechtert, mit weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. Wie bewerten Sie diese Kritik und werden Sie sich für den Erhalt der Angemessenheitsprüfung einsetzen?

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Antwort ausstehend von Tanja Machalet SPD
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