Patientensicherheit muss Rechtsnorm werden. Was hindert Parteien und Sie persönlich, Patientensicherheit als Rechtsanspruch im SGB V zu verankern? Sind Sie bereit, das Thema proaktiv zu bearbeiten?
Es dürfte unstrittig sein, dass in der Gesundheitswirtschaft für alle Beteiligten auf Basis notwendiger Kostenumschichtungen und Einsparungen neue Paradigmen Einzug halten.
In dieser Situation darf die Sicherheit des Patienten nicht nur ethisch-moralisches Leitbild sein. Patientensicherheit muss bei Notierung im SGB V und in den Fachgesetzen des Bundes und der Länder juristische Leitplanke werden. Das ist einhellige Meinung in Verbänden, Berufsstandvertretungen und Krankenkassen.
Was hindert Sie, sich pro der Notierung der Patientensicherheit als Rechtsanspruch zu verwenden? Ist Ihre Zurückhaltung juristisch begründet? Ist Patientensicherheit innerhalb der Koalition nicht konsensfähig? Halten Sie Patientensicherheit für juristisch verzichtbar?
Der aktuelle Rückzug von BÄK, KBV und weiteren Akteuren aus dem Aktionsbündnis Patientensicherheit ist erschreckendes Signal, das politisch geklärt und beantworter werden muss.
J.M.M.
PWW Patienten wie wir e.V.

