Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Joachim Maurice M. •

Patientensicherheit muss Rechtsnorm werden. Was hindert Parteien und Sie persönlich, Patientensicherheit als Rechtsanspruch im SGB V zu verankern? Sind Sie bereit, das Thema proaktiv zu bearbeiten?

Es dürfte unstrittig sein, dass in der Gesundheitswirtschaft für alle Beteiligten auf Basis notwendiger Kostenumschichtungen und Einsparungen neue Paradigmen Einzug halten.

In dieser Situation darf die Sicherheit des Patienten nicht nur ethisch-moralisches Leitbild sein. Patientensicherheit muss bei Notierung im SGB V und in den Fachgesetzen des Bundes und der Länder juristische Leitplanke werden. Das ist einhellige Meinung in Verbänden, Berufsstandvertretungen und Krankenkassen.

Was hindert Sie, sich pro der Notierung der Patientensicherheit als Rechtsanspruch zu verwenden? Ist Ihre Zurückhaltung juristisch begründet? Ist Patientensicherheit innerhalb der Koalition nicht konsensfähig? Halten Sie Patientensicherheit für juristisch verzichtbar?

Der aktuelle Rückzug von BÄK, KBV und weiteren Akteuren aus dem Aktionsbündnis Patientensicherheit ist erschreckendes Signal, das politisch geklärt und beantworter werden muss.

J.M.M.
PWW Patienten wie wir e.V.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für das Thema Patientensicherheit. Ich teile Ihre Auffassung, dass Patientensicherheit ein zentrales Qualitätsmerkmal unseres Gesundheitswesens ist. Jede Patientin und jeder Patient muss darauf vertrauen können, dass medizinische Versorgung nach hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfolgt.

 

Die geltende Rechtslage enthält bereits zahlreiche Regelungen zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit im SGB V sowie in weiteren bundes- und landesrechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig wird immer wieder die Frage diskutiert, ob diese Regelungen ausreichend sind oder ob eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Patientensicherheit als eigenständiger Rechtsanspruch sinnvoll wäre.

 

Die Koalition will die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung weiter stärken, Bürokratie abzubauen und die Versorgung stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausrichten. In diesem Rahmen wird auch die Weiterentwicklung bestehender Instrumente zur Qualitätssicherung eine Rolle spielen.

 

Ob darüber hinaus eine ausdrückliche Aufnahme der Patientensicherheit als Rechtsanspruch in das SGB V der geeignete und rechtlich zielführende Weg ist, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Dabei sind sowohl die praktischen Auswirkungen auf die Versorgung als auch die Wechselwirkungen mit dem bestehenden Haftungs-, Sozial- und Berufsrecht zu berücksichtigen. Aus meiner Sicht sollte diese Diskussion ergebnisoffen und unter Einbeziehung der Fachverbände, der Selbstverwaltung, der Wissenschaft sowie der Patientinnen- und Patientenvertretungen geführt werden.

 

Den von Ihnen angesprochenen Rückzug mehrerer Organisationen aus dem Aktionsbündnis Patientensicherheit nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis. Eine starke Zusammenarbeit aller relevanten Akteure ist für die Weiterentwicklung der Patientensicherheit von großer Bedeutung. Uns eint am Ende das gemeinsame Ziel einer sicheren und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, das nicht aus dem Blick verloren werden darf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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