Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist u. a. die Bündelung der Datenschutzaufsicht über die private Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant. Unterstützen auch Sie das Vorhaben?
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist die Bündelung der Datenschutzaufsicht über nicht-öffentl. Stellen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant. Diese stehe für den Plan zur Verfügung: https://tinyurl.com/52n6f9en Der Hessische BfDI lehnt ab: https://tinyurl.com/yc4bz3yb
Unterstützen Sie das Vorhaben der Bundesregierung & somit die entsprechende Abgabe u. Kürzung von Aufgaben u. Verschlankung der Behörde des Hessischen Beauftragten für Datenschutz u. Informationsfreiheit u. anderer Landesdatenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland, die - hier ohne Gegenüberstellung zur Arbeitsmoral der Bundesdatenschutzbeauftragten - nach empirischen Erkenntnissen u.a. auch der Gesellschaft für Freiheitsrechte (Schrems) v. a. für "viele Köpfe, wenige Resultate" u. verbreitete "krude Theorien" bei der Abweisung u. Verschleppung von Betroffenenrechten bekannt sind (https://tinyurl.com/ycx7cyj9, https://tinyurl.com/ufeyekw7), wie ja auch der Hessische BfDI mit "vielen Köpfen, wenigen Resultaten".

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Bund bekennt sich in der Tat zu einer Bündelung von Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Wie eine solche Bündelung konkret aussehen wird, bleibt jedoch solange offen, bis die Bundesregierung und/oder die sie tragenden Fraktionen einen Vorschlag für eine neue gesetzliche Regelung vorlegen werden.
Wenn Sie also von einer Abgabe oder Kürzung von Aufgaben bzw. einer Verkleinerung der Landesdatenschutzbehörden schreiben, so kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als eine These sein. Denn denkbar sind mehrere Szenarien: 1. Die vollständige Zentralisierung im angesprochenen Bereich, 2. eine Stärkung und gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz und eine Koordinierung durch die Bundesbehörde in wesentlichen Fragen sowie 3. eine Zentralisierung nur für bestimmte Sachverhalte, etwa bei großen Unternehmen oder für bestimmte Branchen (beispielsweise große IT-Dienstleister).
Mir persönlich erscheint eine Stärkung der Datenschutzkonferenz und eine gleichzeitige Koordinierung und Steuerung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten derzeit am sinnvollsten. Eine noch größere zentrale Bundesbehörde, wie sie bei einer Komplettzentralisierung entstünde, halte ich derzeit nicht unbedingt für die geeignetste Variante – zumal die Behörde der Bundesdatenschutzbeauftragte in den letzten Jahren bereits stark gewachsen ist. Die Schaffung einer solchen Zentralbehörde zöge auch eine Reihe schwieriger Folgefragen, beispielsweise von Fachkräftegewinnung in hoher Zahl bis zum Gerichtsstand, nach sich.
Dies, wie gesagt, ist jedoch erst einmal meine persönliche Einschätzung. Die Diskussionen und Initiativen der Bundesebene bleiben abzuwarten.