Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
100 %
42 / 42 Fragen beantwortet
Frage von Hans Dieter B. •

Frage an Tabea Rößner von Hans Dieter B. bezüglich Energie

Auf jedes neue Dach eine Solaranlage
Wir wollen eine Energiewende, bei der alle mitmachen können – Mieter*innen wie Hausbesitzer*innen. Unsere Dächer können zu Kraftwerken werden – jedes Dach mit Solaranlage hilft dem Klimaschutz. Die eigene Strom- und Wärmeenergie wird dezentral und vor Ort erzeugt und genutzt. Unser Ziel sind 1 Million neue Solardächer in den kommenden vier Jahren. Deshalb werden wir Solardächer fördern und zum Standard machen.

so steht es in Ihrem Wahlprogramm. Aber wie wollen Sie dies praktisch umsetzen?

Aktuell gestaltet es sich als bürokratischen Irrsinn so man als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer in einer WEG dies umzusetzen will.

Man wird zum Gewerbetreibenden muss Einnahmen hieraus der Rentenversicherung angeben, so man eine egal wie geartete vorgezogene Rente bezieht.

Aktuell können nur sogenannte „Balkonanlagen“ ohne Anmeldungen bei Energieversorger, Netzagentur, Finanzamt etc. betrieben werden. Diese stehen aber bei ihren Anschaffungskosten in keiner Relation zum erzielbaren Stromertrag. Wir selbst nutzen deshalb bisher die Sonne auf unserem Eigenheimdach nur zur Warmwassergewinnung.

Für eine WEG ist es derzeit gänzlich unmöglich den Einbau einer Solaranlage aufs Dach umzusetzen. Entsprechend entsteht hier am Heiligkreuzweg in Mainz Wohnblock um Wohnblock, aber ohne jede Nutzung der Sonnenenergie. Alle Energie kommt aus der Steckdose und als Fernwärme vom mit Gas betriebenen Versorgungspunkt in der Berliner Siedlung.

Das Thema WEG betrifft uns ebenfalls persönlich, da wir im bayrischen Wald Anteile an einem Blockhaus-Feriendorf mit 25 Ferienhäusern besitzen. Wir (die Eigentümergemeinschaft) müssen uns bisher alle Anstrengungen abschminken dort unseren Beitrag an der Solarstromerzeugung leisten zu können.

Welche konkrete Lösungsansätze haben Sie die es Normalbürgern ermöglicht > ohne Steuerberaterhilfe< eine Solaranlage zu installieren und wirtschaftlich betreiben zu können?

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bauer-Himmelsbach,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen genau die Probleme an, die wir seit Jahren kritisieren.

Wir wollen in der Tat die Solardächer zum Standard machen. Das wollen wir mit einer bundesgesetzlichen Regelung erreichen. Einige Bundesländer, u.a. Baden-Württemberg, Hamburg sowie Berlin, haben solche Gesetze auf Landesebene bereits erlassen. Da ein deutlich höherer Ausbau von Erneuerbaren für den Klimaschutz notwendig ist und die Solardächer dazu einen relevanten Beitrag leisten können, muss dafür auf Bundesebene der notwendige Rechtsrahmen geschaffen werden. Um das zu erreichen, wollen wir parallel auch die Förderung dafür attraktiv machen. Die Volleinspeisung ins Netz sollte unkompliziert möglich sein und sich lohnen genauso wie der Eigenverbrauch.

Außerdem wollen wir es den Menschen vor Ort oder auch in Mehrfamilienhäusern ermöglichen, ihren Ökostrom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen. Dafür fehlt bisher die gesetzliche Grundlage, da die Bundesregierung das entsprechende EU-Recht nicht vollständig umgesetzt hat. Daher setzen wir und dafür ein, das Konzept der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie auch im deutschen Recht zu verankern, um die gemeinschaftliche Eigenversorgung umzusetzen.

Bei Steuerfragen wurde der Bürokratieaufwand für kleine PV-Anlagen zuletzt tatsächlich verringert bzw. verbessert. Dadurch ist der Zustand in Sachen Bürokratie in Steuerangelegenheiten nicht mehr ganz so schlimm. So wurde zuletzt die Einkommenssteuerpflicht für Einnahmen aus einer PV Anlage abgeschafft. Damit ist prinzipiell eine Solaranlage bis 10kW ohne Finanzamt und mit deutlich weniger Bürokratie möglich, wenn man wirklich nur eine PV Anlage betreibt und sonst nicht gewerblich tätig ist. Hier finden Sie das Schreiben des Bundesfinanzministeriums dazu:  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf?__blob=publicationFile&v=1   

Für kleine PV-Anlagen ist auch keine Gewerbeanmeldung notwendig. Das hat der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht bereits 2010 entschieden, siehe: https://www.pv-magazine.de/2018/09/21/gefaehrliches-halbwissen/

Weitere Informationen zu unseren Forderungen zum Ausbau von Erneuerbaren sowie zu Bürgerenergie finden Sie unter: https://www.gruene-bundestag.de/themen/energie/ausbauoffensive-der-erneuerbaren-noetig

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen