Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Felix T. •

Frage an Tabea Rößner von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Rößner,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 13.06.2017 auf meine Anfrage vom 31.03.2017.
Und auch Anerkennung, sich hier in diesem Forum öffentlich auch unangenehmen Fragen zu stellen. Einige Ihrer KollegINNen verweisen mit Standardantworten auf Ihre E-Mailadressen von denen sie dann aber auch nicht antworten.
Im Kern interessiert mich die Handhabung des Versorgungsausgleichs innerhalb der Renten-/Pensionswirtschaft. In diesem Zusammenhang bemängelte ich das Fehlen offen zugänglicher Zahlen.
Das von Ihnen zugesendete Link http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/servlet/oowa/aw92/dboowasys921.xwdevkit/xwd_init?gbe.isgbetol/xs_start_neu/&p_aid=i&p_aid=87333739&nummer=577&p_sprache=D&p_indsp=-&p_aid=35719568 , war auch da nicht hilfreich, denn es stellt lediglich die Gesamtsituation der Rentenversicherung mit allen Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben ab 1991 dar. Und wenn man alle Defizite und Überschüsse saldiert, kommt man sogar auf einen kräftigen Überschuss. Habe ich da was falsch verstanden?
Vielmehr wäre es wichtig zu wissen, welche Summe an Kürzungen im Versorgungsausgleich bei Verpflichteten welcher Summe von Auszahlungen an Berechtigte gegenüber steht!
Dieses ist das große Geheimnis, dass es zu klären gibt. Ich behaupte, dass eine bestimmte Gruppe von Leistungsverpflichteten, gelinde gesagt, ganz schön benachteiligt wird. Nämlich Erwerbsminderungsrentner, Dienstunfähige Beamte und Berufssoldaten, Beamte und Berufssoldaten ab Zurruhesetzung mit besonderer Altersgrenze und Leistungsverpflichtete, deren Ex-Partner nach mehr als drei Jahren Versorgungsbezug verstarb bzw. die nicht über das Ableben informiert wurden, um ein Ruhen des Versorgungsausgleichs durchzusetzen.
Sie könnten sich im Namen dieser Gruppen mit einer kleinen Anfrage im Bundestag verdient machen. Was wird also im Versorgungsausgleich eingenommen, was ausgegeben?

Bester Gruß
Felix Transfeld

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Transfeld,

da sich Ihre Nachfrage insbesondere auf das Thema Versorgungsrecht bzw. Versorgungsausgleich bezieht, habe ich sie an meine Kollegin Katja Keul als zuständige Fachpolitikerin weitergeleitet. Lesen Sie nachfolgend die Antwort von Frau Keul:

Sehr geehrter Herr Transfeld,

Sie haben völlig Recht, wenn Sie auf mögliche Schieflagen beim Versorgungsausgleich hinweisen, die u.a. durch die Abschaffung des Rentnerprivilegs bei der letzten Reform verursacht bzw. verschärft worden sind. Ich befürworte deshalb zumindest im Falle der Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. der Erwerbsminderungsrente die Wiedereinführung des Rentnerprivilegs.

Auch bei den Betriebsrenten gibt es im Übrigen massive Probleme mit dem Halbteilungsgrundsatz, weshalb ich in dieser Legislatur hierzu einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung eingebracht habe (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes). Aufgrund der bekannten Mehrheitsverhältnisse wurde dieser jedoch abgelehnt.

Hinsichtlich der Berufssoldaten ist in dieser Legislatur bereits eine Besserstellung beschlossen worden (durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz). Diese Regelung nur für eine bestimmte Berufsgruppe zu treffen, wirft allerdings das Problem der (Un-)Gleichbehandlung auf. Ich beabsichtige durchaus, in der nächsten Wahlperiode das Thema Versorgungsausgleich erneut aufzugreifen, falls ich denn wieder gewählt werde. Ihre Anregung für eine kleine Anfrage im Hinblick auf konkrete Zahlen halte ich für einen guten Vorschlag und werde in meinem Team besprechen, ob eine solche Anfrage in diesen letzten Wochen noch Sinn macht oder dann besser zu Beginn der neuen Legislatur auf den Weg gebracht werden sollte.

Beste Grüße
Katja Keul

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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