Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Tabea Rößner von Jürgen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Rößner,

es geht um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.

In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.

Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme, stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte (Auf der einen Seite behauptet Herr Wessel, dass sich ISIS zu einem bedeutenden Teil aus Antikenschmuggel finanzieren würde, gleichzeitig behauptet er aber auch (und sagt das auch im Interview), dass vor Ort nur geringste Teil des Umsatzes gemacht werde).

http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf

Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.

Ein deutsches Gericht hat eine Einschätzung zu dieser Person vorgenommen.

http://www.muenzenwoche.de/de/In-der-Naehe-geistiger-Verwirrtheit--ein-deutsches-Gericht-ueber-den-privaten-Kreuzzug-des-Michael-Mueller-Karpe/4?&id=221

Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll,insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung keineswegs adäquat abgesichert.

Nach SPIEGEL ONLINE vom 7.10.15 sind Einnahmen vom IS hinsichtlich Münzen und Antiken NICHT aufgeführt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-oel-gas-raub-die-geldquellen-des-is-a-1056618.html

Haben Sie und die Mitglieder vom Kulturausschuss mit dieser Grundlage denn gar kein Problem, bedarf Politik nicht vielmehr einer stimmigen Analyse?

Für Ihe Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ansprechen. Sie verweisen hier insbesondere auf eine in der öffentlichen Berichterstattung vernachlässigte Stoßrichtung der Novelle, nämlich den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten.

Zeitungen und Fernsehsendungen liefern uns regelmäßig erschütternde Berichte über die Zerstörung des kulturellen Erbes in Syrien, Irak aber auch anderen Regionen der Welt. Dies geht uns alle an, denn es geht hier um die kulturelle Erinnerung an den Beginn der menschlichen Zivilisation. Die Umstände, die zur massenhaften Zerstörung von antikem Kulturgut wie auch zum unüberschaubaren illegalen Handel mit diesen Objekten führen, sind in der Tat intransparent und basieren überwiegend auf Schätzungen. Das liegt allerdings in der Natur der Sache. Trotzdem ist es offensichtlich, dass Plünderungen in Museen und Raubgrabungen weltweit - nicht nur im Nahen Osten - ein noch nicht dagewesenes Ausmaß erreicht haben. Auch Deutschland steht hier in der moralischen und politischen Verantwortung, seinen Beitrag zu leisten. Ein nationales Kulturgutschutzgesetz kann das Problem des illegalen Handels mit Kulturgut sicher nicht umfassend lösen, aber den Handel mit archäologischen Raubgütern zumindest erschweren.

Der „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland“ vom April 2013 unterstreicht dies und stellt der deutschen Gesetzgebung ein schlechtes Zeugnis aus. Umso wichtiger ist es, dass jetzt endlich Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts auf den Weg gebracht wird. Als grüne Bundestagsfraktion erwarten wir, dass damit die in dem Bericht aufgezeigten Missstände und Gesetzeslücken konsequent behoben werden. Wir brauchen dringend verbesserte Ein- und Ausfuhrregelungen. Zum einen, um den illegalen Handeln mit Kulturgütern zu erschweren und um unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben. Zum anderen, um nationales Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen und um unrechtmäßig verbrachtes nationales Kulturgut zurückzuerhalten.

Die Standards für Ausfuhrpapiere müssen deshalb dringend verschärft werden. Es kann nicht sein, dass geraubte Antiquitäten unsere Grenzen passieren können, ohne dass jemand nachfragt, woher sie denn stammen. Neben verbesserten Einfuhrregelungen ist auch eine stärkere Bewusstseinsbildung bei den Sammlerinnen und Sammlern durch eine öffentliche Debatte wichtig. Das Sammeln von Antiquitäten unklarer Herkunft muss gesellschaftlich geächtet werden. Öffentliche Museen haben hier ebenfalls noch einen Nachholbedarf und sollten die Provenienzen ihrer Sammlungen überprüfen. Es geht keinesfalls darum, den Kunsthandel in Deutschland pauschal zu verurteilen, aber illegaler Handel muss konsequent verfolgt werden. Nicht zuletzt sollte deshalb auch der Kunsthandel selbst ein Interesse daran haben, dass die Provenienz von Kulturgütern einwandfrei geklärt und nachgewiesen wird, um Deutschlands Reputation als Standort für den Kunsthandel nachhaltig zu sichern.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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