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Sybille Benning
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Frage von Christopher S. •

Frage an Sybille Benning von Christopher S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Benning,

als Wähler in Ihrem Wahlkreis wende ich mich heute mit einem Anliegen an Sie: seit einigen Jahren beschäftige ich mich wissenschaftlich mit dem Einfluss der Digitalisierung (v.a. E-Government) auf Korruption. Die Forschung zeigt hier dabei eindrucksvoll, dass E-Government und die dadurch entstehende Transparenz als wirksames Mittel zur Reduktion von Korruption auf verschiedenen Regierungsebenen fungieren kann.

Nun existiert seit einigen Jahren die Diskussion über die Einführung eines Lobbyistenregisters. Meiner Meinung nach wäre dies ein effektives Mittel um Transparenz zu schaffen und auch Politiker davor zu schützen allzu schnell in den Verdacht zu kommen unter der Kontrolle der Wirtschaft zu stehen. Die sinkenden Vertrauenswerte zeigen, dass es für Parteien und Politiker immer schwerer wird das Vertrauen der Wähler zu gewinnen. Am 10. Juni 2016 hat Ihre Fraktion den Antrag der Oppositionsparteien mit einer wenig überzeugenden Begründung abgeleht. Mich würde Ihre persönliche Meinung zu diesem Sachverhalt interessieren. Was wäre mit der Einführung eines Lobbyistenregisters verloren? Das Abstimmungsergebnis erweckt einmal mehr den Eindruck die CDU würde Transparenz hinsichtlich der Beziehungen zwischen Politik und Wirtschaft nicht befürworten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Schöne Weihnachtstage und viele Grüße,
C. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

besten Dank für Ihre Mail vom 21. Dezember 2017. Ein "verbindliches Lobbyistenregister" besteht bereits über die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung", die CDU und CSU durchgesetzt haben.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zu den originären Aufgaben unserer parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind nachvollziehbar. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen, Koalitionsausschüsse, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste - auch gegensätzliche - Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses u. U. zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung einer Vorlage der Exekutive an das Parlament durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Praxistauglich wäre dies nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning