Werden Sie das BMG auffordern, den EBA-Beschluss zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten zu beanstanden und eine Expertenanhörung im Ausschuss initiieren?
Sehr geehrte Frau Stadler,
ich bin niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in ihrem Landkreis und als Kassenpraxis in Seevetal direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung im laufenden Betriebsjahr zum 01.04.26 um 4,5 % absenkt. Psychotherapeuten erzielen bereits heute den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen. Patienten warten bundesweit durchschnittlich fast 5 Monate auf einen Therapieplatz - in ländlichen Regionen teils über 6 Monate. Die Kürzung spart lediglich 0,05 %der GKV-Gesamtkosten, gefährdet aber die Versorgungsstruktur nachhaltig. Wir, als Psychotherapeuten, die eine lange und kostspielige Ausbildung durchlaufen haben und unseren Kassensitz für einen hohen Preis erwerben mussten, sehen uns nun einem betriebswirtschaftlichen Schaden ausgesetzt, der die psychische Versorgung in ambulanten Praxen tiefgreifend in Frage stellt. Ich bitte Sie den Ausschuss zu aktivieren.
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für ihre Frage und dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Die von ihnen geschilderte Entwicklungen rund um die Honoraranpassungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verfolge ich mit großer Aufmerksamkeit und nehme die Sorgen des Berufsstandes sehr ernst. Die psychotherapeutische Versorgung stellt einen zentralen Bestandteil unseres Gesundheitssystems dar. Besonders in Zeiten zunehmender psychischer Belastung durch Krisen, Pandemien und gesellschaftliche Veränderungen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Entscheidungen bei Ihnen große Verunsicherungen auslösen. Eine angemessene Vergütung ist nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber den Behandelnden, sondern auch entscheidend für die langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Patientinnen und Patienten. Lange Wartezeiten und fehlende Therapieplätze sind bereits heute eine große Herausforderung, und belasten die Hilfesuchenden zusätzlich.
Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln.
Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bereits angekündigt gegen die Kürzung der Honorare für Psychotherapeuten zu klagen. Diese Kürzung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgenommen. GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.
Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit, das, wie oben erläutert, die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Ich habe bereits die faire Vergütung angesprochen. Jedoch steht die Entscheidung leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Unser Ziel war und ist eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen. Zugleich wollen wir Patienten und Versicherte nicht über Gebühr belasten und weiterhin ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau sicherstellen. Der Entwurf von Gesundheitsministerin Warken adressierte bereits alle Leistungsbereiche in der GKV, wies aber noch eine Unwucht zu Lasten der gesetzlich Versicherten aus. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns in den kommenden Wochen mit Nachdruck dafür einsetzen, die Beitragsfreiheit der Mitversicherung zu erhalten, Zuzahlungen zu begrenzen und eine faire Lastenverteilung zu erreichen.
Es ist wichtig, dass die Auswirkungen solcher Entscheidungen sorgfältig geprüft werden, insbesondere mit Hinblick auf die Versorgungssituation und die Arbeitsbedingungen in der psychotherapeutischen Praxis. Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihren Einsatz und Ihr Engagement für Ihre Patientinnen und Patienten, gerade auch unter den besonderen Belastungen der vergangenen Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler
