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Svenja Schulze
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Frage von Rita T. •

Wann wird sich etwas an den Entgelt in den Werkstätten ändern?

Sehr geehrte Frau Schulze, wir benötigen dringend die Hilfe der Politik. Das Entgelt soll gekürzt werden. Es kann sein das unser Steigerungsbetrag gestrichen wird, da die Werkstatt nicht genug erwirtschaften kann. Ich bin in der Caritas Werkstatt BFL Papenburg beschäftigt. Meine Kollegen und ich wissen bald nicht mehr wie wir unser Leben bestreiten sollen. Ich bin auch im Werkstattrat und versuche die Beschäftigten zu vertreten. Für uns ist die Lage sehr ernst. Bitte helfen Sie uns. Wir leisten unsere Arbeit. Wir haben nicht immer das Gefühl auf dem 2.Arbeitsmarkt zu sein. Mit freundlichem Gruß.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau T.,
        
vielen Dank für Ihre offenen Worte und die eindringliche Schilderung Ihrer Situation. Ich kann Ihre Kritik und Ihre Sorgen gut verstehen. Vollzeit zu arbeiten, Leistungen zu erbringen und dennoch Probleme zu haben vom eigenen Lohn leben zu können, ist belastend.
        
Was die konkrete Situation in der Caritas Werkstatt BFL Papenburg betrifft, ist zu berücksichtigen, dass der Steigerungsbetrag, der in der Bezahlung in den Werkstätten privat durch die Betreiber erbracht wird, bislang in der Werkstätte in Papenburg hoch war. Leider ist es so, dass lokale Unternehmen, die dort Produkte fertigen ließen, aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage ihre Bestellmengen gesenkt haben. Die Caritas sieht sich deswegen dazu gezwungen, den Steigerungsbetrag abzusenken. Dieser Teil des Entgelts ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt unmittelbar von der wirtschaftlichen Lage und den erwirtschafteten Überschüssen der jeweiligen Werkstatt ab. Das macht die Situation für die Beschäftigten unsicher. Im konkreten Fall sehen wir leider nur begrenzten Handlungsspielraum, da es sich um eine unternehmerische Entscheidung im Rahmen der wirtschaftlichen Lage handelt.
        
Grundsätzlich möchten wir das Entgeltsystem in Werkstätten reformieren und die Löhne verbessern. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu eine umfassende Studie durchgeführt und mit Werkstätten, Menschen mit Behinderung sowie ihren Verbänden gesprochen. Ziel ist eine klare gesetzliche Regelung mit spürbaren Verbesserungen beim Entgelt. Ein entsprechendes Gesetz war ursprünglich für 2025 vorgesehen.
        
Durch die Neuwahlen mussten die Beratungen jedoch neu aufgenommen werden. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Situation in Werkstätten für behinderte Menschen und in Inklusionsbetrieben zu verbessern. Wir wollen Werkstätten erhalten und zugleich reformieren, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern und das Werkstattentgelt verbessern.
        
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen leider noch nicht sagen, wie die konkrete Ausgestaltung der Reform aussehen wird und wann sie in Kraft treten kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns weiterhin für eine Verbesserung einsetzen werden.
        
Darüber hinaus setzen wir uns auch für eine stärkere Förderung von Inklusionsunternehmen ein. Sie können für viele Menschen mit Behinderung eine gute Alternative darstellen, da dort in der Regel mindestens der gesetzliche Mindestlohn oder tarifliche Entgelte gezahlt werden.
        
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihr Engagement im Werkstattrat. Es ist wichtig, dass die Stimmen der Beschäftigten gehört werden. Bitte bleiben Sie im Austausch – auch mit uns. Ihre Erfahrungen sind für die politische Arbeit von großer Bedeutung.
        
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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