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Svenja Schulze
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Frage von Heidi S. •

Frage an Svenja Schulze von Heidi S. bezüglich Finanzen

Hallo,
momentan versuche ich als Beamtin meine Bezüge im Alter zu berechnen. Es ist faktisch unmöglich. Die Gesetze sind von den Politikern so schwierig gemacht worden.
Auf der Seite des LBV gibt es einen Rechner http://www.beamtenversorgung.nrw.de/work-frame.htm der unverständlich ist und für normale Menschen nicht bedienbar ist. Allein der „Schlüsselkatalog“ http://www.beamtenversorgung.nrw.de/doku/schluesselkatalog.htm ist eine Zumutung und die Merkblätter führen nur zu leeren Seiten. Wenn man wie ich Kinder bekommen hat und dann auch Teilzeit gearbeitet hat, kann mit gesunden Menschenverstand den Rechner nicht mehr ohne Hilfe ausfüllen.

Rentner erhalten alle drei Jahre eine Rentenauskunft http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/Functions/Lexikon.html?lv2=243500&lv3=239324 .
Das LBV ist so überlastet, telefonisch nicht erreichbar und Fragen zur Pension oder eine Berechnung zu den Altersbezügen sind praktisch nicht zu bekommen. Eine Planung für das Alter ist so nicht möglich.
Warum erhalte ich als Beamtin nicht auch wie Rentner regelmäßig eine Berechnung?
Warum kann das LBV nicht diese Aufgaben erfüllen?
Warum gestalten Sie als Politiker die Gesetze zu Altersbezügen für Beamte so kompliziert?
Sie haben Herrn Weber doch schon am 08.10. geschrieben, das LBV hat genug Zeit für die Bearbeitung der Schreiben der Beamte wegen der Doppelnullrunde, dann sollen sie sich auch um Pensionsauskünfte kümmern können, wenn sie soviel Zeit haben!!!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schmidt,

es gibt in vielen Politikbereichen und auch bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten zwei nachvollziehbare Interessen, die aber nicht immer vereinbar sind. Einerseits ist es ein zentrales Anliegen der Gerechtigkeit. Bei der Besoldung und der Ruhegehaltsberechnung geht es darum, die unterschiedlichen biografischen Abschnitte angemessen zu berücksichtigen. Andererseits geht es um größtmögliche Einfachheit. Natürlich soll es möglichst leicht sein, die Ansprüche auf Ruhegehalt zu berechnen.

Beides wird sich aber nicht erreichen lassen, weil jede Vereinfachung der Darstellung und Berechnung dazu führen müsste, dass in der Betrachtung der individuellen Arbeitsbiografie Vereinfachungen stattfinden - und das geht nicht ohne Nachteile.

Ich kann aber Ihr Anliegen, möglichst leicht Informationen darüber zu bekommen, wie hoch das eigene Ruhegehalt sein wird gut nachvollziehen. Ihre Anregung, das Verfahren eines Rentenbenachrichtigung auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, gebe ich darum gerne an die Fachleute in meiner Fraktion weiter.

Freundliche Grüße
Svenja Schulze

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