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Frage von Martin W. •

Frage an Svenja Schulze von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Schulze,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 2.10.13.

Soweit Sie die fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen in einem Landesgesetz als Hindernis sehen, so können diese durch das Parlament geändert werden. Es handelt sich nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern jedes Jahr schreiben tausende Beamte Anträge/Widersprüche an das LBV. Das LBV ist bereits überlastet (z.B. http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/9B7200459EBF7EBCC1257BD500423759/$file/MMD16-3638.pdf und http://www.sueddeutsche.de/bildung/studentische-hilfskraefte-in-nrw-die-kohle-ist-wochenlang-nicht-ueberwiesen-worden-1.1698094 ) und muss sich zusätzlich mit den Massenschreiben, die auch bei den schreibenden Beamten unbeliebt sind, beschäftigen. Eine für alle Beteiligten unbefriedigende Situation und der Steuerzahler zahlt faktisch für zusätzliche Beamte im LBV, die sich nur mit Verwaltungsvorgängen anderer Beamten beschäftigen.

Eine solche Vorläufigkeit ist auch kein Zweifel an einem Gesetz durch die Hintertür, da es der Gewaltenteilung immanent ist, dass die Gesetze des Parlament durch Gerichte überprüft werden. Diese Möglichkeit des Gesetzgebers z.B. in der AO hat sich in der Praxis bewährt und ist eine deutliche Verfahrensvereinfachung mit Bürokratieabbau.
Bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist auch bei aktueller Gesetzeslage eine solche Vorläufigkeit möglich. Dies zeigt auf kommunaler Ebene die von der CDU regierte Stadt Hamm: http://www.city-hamm.de/forum/beamtenbesoldung_stadt_rechnet_mit_rueckwirkenden_zahlungen-7402195-t.html#7402195

Fragen:

Warum ist momentan mit der rot-grünen Landesregierung keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Politik und Beamten analog dem gezeigten Beispiel mit der CDU in der Stadt Hamm möglich?

Warum ändert die rot-grüne Landesregierung nicht die formalen Voraussetzungen, dass auch im Verfahrensrecht für das Beamtenrecht eine Vorläufigkeit nach dem Vorbild der AO möglich ist?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

ich bin überzeugt, dass es grundsätzlich in der Politik und besonders bei Kontroversen wichtig ist, miteinander im Dialog zu bleiben. Darum habe ich auch in der Debatte um die sozial gestaffelte Besoldungsanpassung viele Gespräche mit den Betroffenen geführt. Im Austausch sind zum Teil unterschiedliche Positionen deutlich geworden. Ich konnte um Verständnis werben und die Beamtinnen und Beamten konnten mir ihre Situation schildern. Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört für mich aber auch, dass man - auch nach einem langen Diskussionsprozess - die womöglich immer noch unterschiedliche Ansicht des Gegenübers respektiert.

Zu Ihrer zweiten Frage habe ich Ihnen hier am 2. Oktober bereits den Weg aufgezeigt, mit dem die Landesregierung einfach und unbürokratisch mit der aktuellen Situation umgeht. Damit ist eine Änderung des Beamtenrechts gar nicht erst erforderlich - unabhängig von der Frage, ob es überhaupt sinnvoll und rechtlich machbar wäre.

Freundliche Grüße
Svenja Schulze

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