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Sven Lehmann
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Frage von Jasmin L. •

Wieso wurde die Kritik von Betroffenenverbänden am SBGG-Entwurf ignoriert?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

die Kritik der Betroffenenverbände (z.B. dgti, Bundesverband Trans, Intergeschlechtliche Menschen e.V.) zum SBGG-Entwurf wurde im neuen Regierungsentwurf in keister Weise Berücksichtigt. Vielmehr wurden einige der Regelungen weiter verschlechtert (z.B. keine Möglichkeit mehr nur den Vornamen zu ändern, Einschränkung des Rechts Dokumente Ändern zu lassen, weitergabe von Daten an Sicherheitsbehörden).

Wieso wurde die Kritik der Betroffenenverbände ignoriert?

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Jasmin L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihre Bedenken bezüglich der von Ihnen angesprochenen Aspekte gut nachvollziehen. Ich nehme die kritischen Stimmen aus der Community sehr ernst und werde mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.

Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung werden über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz bald ein Ende haben. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein, da er demütigende Zwangsbegutachtungen und staatliche Bevormundung beendet.

Die betroffenen Verbände konnten im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellungnahmen abgeben und auch ich habe als Queer-Beauftragter unterschiedliche Aspekte kritisiert (https://www.sven-lehmann.eu/wp-content/uploads/2023/05/Stellungnahme-des-Queer-Beauftragten-zum-Entwurf-Selbstbestimmungsgestz-1.pdf). Dennoch mussten alle Minister*innen dem Kabinettsentwurf zustimmen. Daher ist der Gesetzentwurf ein Kompromiss zwischen verschiedenen Ministerien mit unterschiedlichen Interessen. Neue Passagen wie die zum Offenbarungsverbot gehen auf das Innenministerium zurück.

Ich bin für die zahlreichen Verbesserungsvorschläge in den Stellungnahmen von den Verbänden sehr dankbar und bedauere, dass Verbesserungen am Entwurf auf Ebene der Minister*innen nicht möglich waren.

Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundestag. In Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sind Verbesserungen an dem Entwurf möglich. Darauf wird die Grüne Bundestagsfraktion drängen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Lehmann

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