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Antwort von Susanne Schütz
FDP
• 30.08.2021

Das Land kommt seiner Pflicht zur Finanzierung von Investitionskosten der Krankenhäuser zu wenig nach - die FDP-Fraktion fordert eine deutliche Aufstockung

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FDP
• 16.02.2020

(...) Die Legitimation für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bilden § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in dem beschrieben wird, dass der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient und § 40 RStV, der die Finanzierung besonderer Aufgaben beschreibt. Die Kündigung des RBStV würde also nichts am Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Finanzausstattung ändern, da diese im RStV verankert ist. (...)

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FDP
• 16.02.2020

(...) Die Legitimation für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bilden § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in dem beschrieben wird, dass der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient und § 40 RStV, der die Finanzierung besonderer Aufgaben beschreibt. Die Kündigung des RBStV würde also nichts am Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Finanzausstattung ändern, da diese im RStV verankert ist. (...)

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