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Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP

Die FDP ist nicht der Verhinderer der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, sondern im Gegenteil entspricht dieses Reformvorhaben der Beschlußlage der FDP und wurde von der FDP in den Koalitionsvertrag verhandelt

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Antwort 27.03.2023 von Stephan Thomae FDP

Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.

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Antwort 22.04.2023 von Stephan Thomae FDP

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für die Straffreiheit beim Fahren ohne Fahrschein aussprechen. Wir als FDP setzen uns für Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung bestehender Gesetze ein.