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Antwort 03.07.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Ein nationaler Alleingang im Sinne einer schärferen Regulierung wäre für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands ein Hindernis

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Antwort 18.05.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.

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Antwort 30.04.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Ich bin gegen ein solches generelles Tempolimit.

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