Antwort 17.11.2025 von Stephan Pilsinger CSU
Wir sollten den privaten Trägern im Wettbewerb den Spielraum lassen, den sie brauchen und der ihnen vom Grundgesetz her auch zusteht

Wir sollten den privaten Trägern im Wettbewerb den Spielraum lassen, den sie brauchen und der ihnen vom Grundgesetz her auch zusteht