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Stephan Pilsinger
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Frage von Niels S. •

Warum zerstören Sie im PNOG die Versorgung aus einer Hand, indem professionelle Pflegedienste ab 2027 von Betreuung/Haushaltshilfe ausgeschlossen werden und Hunderttausende ins Leere fallen?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,

wenn professionelle Pflegedienste die Alltagsbetreuung nicht mehr über das neue Sozialraumbudget abbilden dürfen, bricht die ambulante Versorgung ab 2027 zusammen. In der Praxis nutzen Dienste Kombinationsleistungen, um Pflege und Haushaltshilfe aus einer Hand anzubieten. Es ist unmöglich, Hunderttausenden Betroffenen bis zum Jahreswechsel ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer zu organisieren – diese Strukturen existieren in der Breite gar nicht.

Es liegt der Verdacht nahe, dass hier eine bewusste bürokratische Hürde eingezogen wird. Das Ziel scheint zu sein, den Abruf des versprochenen Budgets künstlich zu blockieren, um die Kassen auf dem Rücken der Schwächsten zu sanieren. Das ist schäbig. Dann sollte man zumindest den Mut haben, offen zu sagen, dass man sich das Budget nicht leisten kann, statt funktionierende Strukturen zu zerstören. Werden Sie sich für eine Öffnungsklausel einsetzen, die Diensten diese Abrechnung weiter erlaubt?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S., 

Vorab eine kurze Einordnung, warum es überhaupt eine Reform braucht. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht vor großen finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nahezu verdoppelt, während die Ausgaben deutlich schneller steigen als die Einnahmen. Bereits für das Jahr 2027 wird ein Defizit von rund 7,6 Mrd. € erwartet. Ohne Reformen könnte dieses bis 2028 auf mehr als 15 Mrd. € anwachsen. Vor diesem Hintergrund bringt die Bundesregierung mit dem PNOG eine umfassende Reform der Pflegeversicherung auf den Weg. Ziel ist es, ihre finanzielle Stabilität langfristig zu sichern, die pflegerische Versorgung weiterzuentwickeln und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen besser zu unterstützen. 

Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Familien häufig eine erhebliche persönliche Belastung. Jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit würdevoll versorgt zu werden. Deshalb setzt das PNOG auf die stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger und den Ausbau der häuslichen Versorgung. Hinzu kommt der Abbau von Bürokratie, eine bessere Pflegebegleitung und die Vereinfachung des Leistungsrechts durch übersichtlichere und flexiblere Budgets. Gleichzeitig setzen wir künftig konsequent auf Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu verringern oder zumindest hinauszuzögern. Ziel ist es, die Gesundheit und Selbständigkeit der Menschen so lange wie möglich zu erhalten, was nicht nur die Lebensqualität erhöht, sondern auch die Kosten für die Langzeitpflege dämpfen kann. Neben Leistungsverbesserungen sind auch Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung erforderlich, damit weitere Beitragssatzsteigerungen möglichst vermieden werden. Dazu sollen u. a. die Schwellenwerte entsprechend den Empfehlungen des Expertenbeirats angepasst werden und eine Leistungsdynamisierung eingeführt werden, um den Wert der Pflegeleistungen trotz Inflation zu erhalten.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Gerade als praktizierender Hausarzt ist es mir ein Anliegen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestrickt sind, dass sie in der Realität der Pflege auch funktionieren. Ihre Kritik bezüglich des Mangels an flächendeckenden ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfern verstehe ich. Ehrenamtliche Strukturen können eine wertvolle Ergänzung sein, aber sie dürfen kein Ersatz für professionelle, verlässliche Dienstleister sein, auf die sich Hunderttausende Betroffene verlassen. Das Ziel soll nicht sein, bürokratische Hürden aufzubauen, die am Ende zu einer Versorgungslücke führen. Der Entwurf des Gesetzes liegt nun beim Deutschen Bundestag. Damit beginnt erst jetzt das eigentliche parlamentarische Verfahren. Bei jeder einzelnen Maßnahme muss sehr genau geprüft werden, was sie für Menschen in der Praxis bedeutet. Ihre Hinweise und Ihre konkrete Forderung bezüglich der Abrechnungsmöglichkeiten für professionelle Dienste nehme ich daher mit in die Beratungen unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir werden im Zuge der Ausschussberatungen sehr genau und kritisch prüfen, an welchen Stellen der Entwurf praxistauglich nachgebessert werden muss, um funktionierende ambulante Strukturen zu schützen und die Versorgungssicherheit im häuslichen Bereich zu garantieren. 

 

Mit freundlichen Grüßen Stephan Pilsinger

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