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Stephan Pilsinger
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Frage von Anne A. •

Warum antworten Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses zwar auf Homöopathiefragen, jedoch nicht auf Fragen zu massiven Einsparungen zu evidenzbasiert psychotherapeutischer Versorgung in der GKV?

Seit März häufen sich Anfragen besorgter Personen zum Thema ambulante psychotherapeutische Versorgung in der GKV.

Diese bleiben unbeantwortet, während die zur Homöopathie, deren wissenschaftliche Evidenz jedoch nicht über einen Placeboeffekt hinausgeht, sofort beantwortet werden.

Ambulanten Psychotherapie: Nach Kürzung seit 1.4.26 um 4,5 %, jetzt mit Beitragsstabilisierungsgesetzentwurf ab 2027 geplant:

1. Kürzung Zuschläge für verwaltungsaufwendigeren ersten Teil der Kurzzeittherapie nochmals 2% laut FKG-Empfehlungen (ggf. mehr je nach Auslastungsstruktur)

2. Ohne es offen zu benennen eine leise Rückführung aus der extrabudgetären in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - geschätzte daraus resultierende Kürzung nochmals 20%

Zusammengerechnet wären das 26,5% weniger Honorar für Psychtherapeuten - existentiell bedrohlich!

Bei zudem laufenden Kostensteigerungen kann dies durch Selbstzahler und PKV-Behandlungen kaum ausgeglichen werden. Praxensterben droht!

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