Frage an Stephan Mayer von Bernhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mayer,
am 27.05.2018 haben Sie sich in die Anwesenheitsliste des BT eingetragen, waren an diesem Tag aber bereits um 9:13 in Waldkraiburg. Wie war das möglich?
Wollten Sie in betrügerischer Weise Ihre Anwesenheit im BT vortäuschen, um sich das Strafgeld i.H.v. 100! Euro zu ersparen?
Weitere Fragen an Stephan Mayer

Das Verfahren hierzu ist eindeutig geregelt: Über etwaige Wahlfehler entscheidet der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes und dem Wahlprüfungsgesetz.

Ich bin der festen Überzeugung, dass sich diese Investitionen auszahlen werden, und dabei denke ich nicht nur an Tourismus und Gastronomie, sondern an die Begeisterung, die das Potenzial entfalten wird, viele Menschen neu zum Sport zu führen

Erlauben Sie mir, die wesentlichen Unterschiede des Sachverhalts und die daraus resultierende Argumentation nochmals deutlich herauszustellen.

Ziel ist es, den Verbleib von Menschen im Erwerbsleben über die Regelaltersgrenze hinaus zu fördern.