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Stephan Harbarth
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Frage von Simon B. •

Frage an Stephan Harbarth von Simon B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

mich würde interessieren, wie Sie zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung stehen, die uneingeschränkte Einführung der Voratsdatenspeicherung gesetzlich zu manifestieren. Ich verstehe, dass der Staat Werkzeuge braucht, um kriminelle Machenschaften im Internet verfolgen zu können. Doch ist das das richtige Mittel? Meiner Meinung nach wird durch die Voratsdatenspeicherung (Egal, ob 10 Wochen oder ein anderer Zeitraum) jeder deutsche Staatsbürger unter einen Generalverdacht gestellt. Und das ist in Deutschland verboten. Es werden alle meine digitalen Bewegungen im Internet (IP-Adressen, Meta Informationen, Standortdaten!!, Verbindungsaufbauinformationen, usw.) gespeichert. Das ist doch das Selbe, wie wenn mein Auto GPS überwacht wäre, ich eine Fußfessel tragen würde oder eine staatliche Kamera in meinem Wohnzimmer hängen würde.

Meine Fragen sind:
1. Wie stehen Sie persönlich zu der Debatte?
2. Wieso kann man im Internet Methoden anwenden, die jeden einzelnen deutschen Bürger ohne begründeten Verdacht 24/7 überwachen können?

Ich wäre Ihnen für ein Statement und die Antworten auf meine Fragen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Bierwald

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bierwald,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. April 2015 über Abgeordnetenwatch zur Vorratsdatenspeicherung. Sie äußern Kritik an den Plänen zur Speicherung von Verbindungsdaten. Sie gehen indes bereits in Ihrer Prämisse von einer Fehlvorstellung aus. Sie schreiben von einer „uneingeschränkten Einführung der Vorratsdatenspeicherung“; richtig ist, dass die vorgesehene Regelung weitreichende Einschränkungen enthält. Im Einzelnen:

Auch für mich hat das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre einen hohen Stellenwert. Neben dem Eingriff in die Grundrechte des Bürgers in Form der Speicherung von Verbindungsdaten ist jedoch auch die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten zu beachten. Dies gilt es bei der Meinungsbildung sorgfältig abzuwägen.

Die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten ist notwendig und erforderlich. Erfahrene Praktiker aus den Ermittlungsbehörden sowie die meisten Innenminister der Länder weisen uns auf die Notwendigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten hin. Bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen kann die Vorratsdatenspeicherung ebenso helfen wie bei der Verfolgung terroristischer Verbrechen, zur Namhaftmachung von Mitgliedern terroristischer Netzwerke oder von solchen in der Organisierten Kriminalität.

Telekommunikationsverbindungsdaten spielen aber auch bei der Aufklärung von schweren Straftaten eine wichtige Rolle, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde, zum Beispiel bei der strafrechtlichen Verfolgung der Kinderpornographie. In diesen Fällen ist die aufgezeichnete IP-Adresse oftmals der erste und zunächst einzige erfolgversprechende Ermittlungsansatz für weitere Maßnahmen und daher unverzichtbar.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Bürger schützen und befürwortet daher eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Verbindungsdaten. Es geht dabei vor allem um Daten, die die Telekommunikationsunternehmen schon heute zum Beispiel für die Telefonrechnung speichern. Die Übermittlung und Verwendung dieser Daten durch staatliche Ermittlungsbehörden darf nur anlassbezogen erfolgen. Sie setzt den Verdacht einer gesetzlich definierten schweren Straftat oder konkreten Gefahr voraus. Ohne einen solchen Anlass – also in aller Regel – werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie jemals zu sehen. Damit besteht ein entscheidender Unterschied gegenüber Datensammlungen von Google, Facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.

Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und der darauf basierende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" sehen vor, dass die IP-Adressen und Verbindungsdaten höchstens zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten sofort gelöscht werden. Hält sich ein Provider nicht daran, wird dies mit einem Ordnungsgeld belegt. Komplett von der Speicherung ausgenommen werden sollen E-Mails. Standortdaten sollen maximal vier Wochen gespeichert werden. Auf sie darf nur vereinzelt zugegriffen werden; Bewegungsprofile sind nicht möglich. Die Daten müssen im Inland gespeichert werden.

Nur zur Klärung schwerer Straftaten darf auf die Daten zugegriffen werden. Von einer Überwachung „ohne begründeten Verdacht“ kann also keine Rede sein. Um Strafbarkeitslücken zu schließen, wird zudem die „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Daten nur mit richterlicher Erlaubnis abgerufen werden dürfen. Betroffene sollen zudem informiert werden. Die Beschränkung auf sehr schwere Straftaten, sehr klare Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit und beschränkte Speicherfristen sind richtig und notwendig.

Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich. Aus diesem Grund ist die sog. Vorratsdatenspeicherung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth