Frage von Brigitte S. • 01.12.2021
Antwort von Stephan Brandner AfD • 06.12.2021
Natürlich kann man das. Die Resolution des Europarats, auf die Sie anspielen, hat leider keine verpflichtende Wirkung.
www.afd.de
Natürlich kann man das. Die Resolution des Europarats, auf die Sie anspielen, hat leider keine verpflichtende Wirkung.
Dazu gibt es leider keine Statistik.
Ein Bundestagsabgeordneter hat nicht die Aufgabe für Sie Pressezusammenstellungen zu machen.
Die AfD hat sich mit diesem Themenbereich bisher nicht auseinander gesetzt.
Es hängt also vom Arbeitgeber ab, ob der Test innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden muss.
beide Forderungen haben rein gar nichts miteinander zu tun. Wir sind auch nicht gegen die Schulpflicht. Dies ist jedoch nicht vergleichbar.