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Steffen Bilger
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Frage von Felix V. •

Frage an Steffen Bilger von Felix V. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Bilger,

aufgeschreckt durch eine Spiegel Artikel auf Spiegel.de hatte ich mich an mein Rathaus in Ludwigsburg gewendet und wende mich nun an Sie.
In besagtem Artikel wird die Situation von Eheschließungen zwischen Gleichgeschlechtlichen und nicht-gleichgeschlechtlichen Paaren in Baden-Württemberg beschrieben. Dabei wird explizit Ludwigsburg als negativ Beispiel genannt, da sich hier die Kosten für eine sogenannte "Homo-Ehe" auf das 4(!)-fache einer nicht-homo Ehe belaufen sollen (160€ anstatt 40€). Zusätzlich dürfen homosexuelle Paare nicht auf dem Standesamt heiraten, sondern müssen auf das Landratsamt ausweichen.
Auf Nachfrage im Rathaus bestätigte mir die Dame an der Info nach Rücksprache diese Information (nicht ohne Ihrer eigenen Entrüstung Ausdruck zu verleihen).
In den meisten großen Städten BaWüs (Stuttgart, Freiburg, Ulm, Mannheim) sind die Beträge und Bedingungen jedoch einheitlich.

Wieso sind für gleichgeschlechtliche Ehen nicht die selben Bedingungen in Ludwigsburg möglich, wie (fast) im ganzen Bundesgebiet?

Schließlich ist ein Standesamt keine kirchliche Instiution und der Verwaltungsaufwand der selbe. Dies riecht stark nach Diskrimenierung oder zumindest (beabsichtigter?) Benachteiligung.
Sollte er wirklich auf dem Landratsamt höher sein als auf dem Standesamt, was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, wäre die einfachste Lösung "Homo-Ehen" ebenfalls auf dem Standesamt durchführen zu lassen. Gleicher Aufwand und Kosten für alle.

MfG Felix Velten

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Sehr geehrter Herr Velten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 11. August 2010.

Die Antwort zu den unterschiedlichen Preisen steht bereits in dem Artikel von Spiegel-Online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,710085,00.html . Gemäß Gesetz aus dem Jahr 2002 sind die unteren Verwaltungsbehörden in Baden-Württemberg für die eingetragenen Lebenspartnerschaften verantwortlich, im Falle von Ludwigsburg also das Landratsamt. Wie das Landratsamt Spiegel.de auf Nachfrage mitteilte, verlangt das Landratsamt lediglich die real entstehenden Kosten von 150 Euro. Dies beruht auf einer grundsätzlichen Entscheidung des Landkreises, die kürzlich vom Kreistag bestätigt wurde, dass Gebühren des Landkreises den tatsächlichen Kosten entsprechen sollen. Dabei soll es keine Ausnahmen geben. Die unterschiedliche Preisgestaltung kommt wohl dadurch zustande, dass die Eheschließung bei der Stadt subventioniert wird. Außerdem gestaltet das Landratsamt die Feier mit Blumenschmuck u. a.

Auf die Preisgestaltung habe ich als Bundestagsabgeordneter keinerlei Einfluss. So wie es derzeit gehandhabt wird, scheint es mir zwar erklärbar und konsequent (s. o.) - wenn auch nicht unbedingt vermittelbar.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

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