
vielen Dank für Ihre Kontaktanfrage, die Sie an mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten richten.
vielen Dank für Ihre Kontaktanfrage, die Sie an mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten richten.
Überdies haben wir im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bestimmte Facharztgruppen festzulegen, die ohne Genehmigungsvorbehalt Cannabis als Medizin verschreiben können.
Unser Ziel ist klar: Diagnosen müssen im Rahmen der Schule gestellt werden, nicht privat finanziert von den Eltern. Nachteilsausgleiche müssen im Sinne der Kinder sein.
Fragen, die über "Abgeordnetenwatch.de" an mich gerichtet sind, erreichen ausschließlich mein Berliner Bundestagsbüro. Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten, noch weiterleiten.
Die Antwort lautet: Nein.
Für die die Beantwortung von Regierungsfragen - auch wenn sie direkt von Bürger an ihre Abgeordneten gestellt wurde - ist die Plattform "Abgeordnetenwatch.de" leider nicht vorgesehen