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Frage von Peter A.H. M. •

Frage an Stefan Rebmann von Peter A.H. M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rebmann,

Sie haben mit ja zur Anpassung der Maut gestimmt. Ihre Partei und die Regierung behaupten mit diesem Gesetz kann es keine Privatisierung geben. Aber ALLE Experten widersprechen dieser Aussage. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/autobahnen-trickserei-bei-maut-nicht-vorbei-26281372 .
Jetzte wüsste ich gerne Ihre Gründe trotz dieser Einwände für die Anpassung zu stimmen

Mit freundlichen Grüßen

Peter A.H. Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag.

Um mich nicht zu wiederholen, möchte ich an dieser Stelle gerne auf meine Antworten an Frau Patricia Sanders und an Herrn Herbert Köhler verweisen. Gerne möchte ich aber noch einige Punkte mit Bezug auf den verlinkten Zeitungsartikel aufgreifen.

Der von der Bundesregierung ursprünglich vorgelegte Gesetzesentwurf enthielt aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gravierende Mängel. Daher ist die SPD in langwierige und komplizierte Verhandlungen mit der Union getreten. Wir konnten schließlich deutliche Verbesserungen erreichen. Viele der Punkte, die in dem Artikel angeführt werden, sind daher bereits überholt. Diese möchte ich nachfolgend kurz ausführen:
Die Gesellschaft ist nicht kreditfähig. Damit ist die Gefahr einer Aufnahme von privatem Kapital zu hohen Zinsen gebannt. Um effizient wirtschaften zu können, kann die Gesellschaft aber Liquiditätshilfen (zinslose Darlehen) aus dem Bundeshaushalt erhalten, wie andere Bundesgesellschaften auch.

Das wirtschaftliche Eigentum der Bundesfernstraßen bleibt unveräußerlich beim Bund. Die neue Gesellschaft ist lediglich für die Verwaltung zuständig, auch die Übertragung von Nießbrauch-Rechten - also die gewinnbringende Nutzung durch die Gesellschaft - ist ausgeschlossen. Mautgläubiger der LKW-Maut und der PKW-Maut bleibt der Bund. Die Option, dass die Gesellschaft das Mautaufkommen direkt vereinnahmen kann, wurde gestrichen.

Der Gesellschaftsvertrag der GmbH und wesentliche Änderungen benötigen die vorherige Zustimmung durch den Haushaltsausschuss und den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Mitglieder des Deutschen Bundestages werden zudem im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten sein. Auch der fünfjährige Finanzierungs- und Realisierungsplan der Gesellschaft bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Haushaltsausschuss und den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Einfluss des demokratisch gewählten Parlaments auf die Verkehrsinvestitionen sowie Betrieb und Verwaltung der Autobahnen bleibt damit gesichert.

Eine unabhängige externe Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft sowie möglicher Töchter wird sichergestellt, indem entsprechende Prüfrechte des Bundesrechnungshofes verankert wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rebmann