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Stefan Rebmann
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Frage von Thomas L. •

Frage an Stefan Rebmann von Thomas L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rebmann,

am 01. Juni 2017 habe Sie zusammen mit den Fraktionen von SPD und CDU/CSU für die Änderung von Artikel 90 des Grundgesetzes gestimmt. Diese Änderung ermöglicht und zielt darauf ab, dass Autobahnabschnitte zukünftig privatisiert werden können.
Wie bewerten Sie Ihr Votum vor dem Hintergrund der nun veröffentlichten Probleme mit privaten Autobahnbetreibern (A1 und A8)?
Und: Sind Ihnen oder Ihrer Fraktion Beispiele oder Studien bekannt, die zeigen, dass ÖPP oder Privat-Public Partnerships (auch langfristig) vorteilhaft für das Gemeinwohl sind?

Vielen Dank!
Beste Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworte.

Für Ihre ablehnende Haltung gegenüber öffentlich-privaten-Partnerschaften (ÖPP) habe ich durchaus Verständnis. Auch ich lehne ÖPP, die zu Mehrkosten für den Steuerzahler führen, ab. Deshalb haben die neuesten Enthüllungen über mögliche Mehrkosten für den Staat beim ÖPP-Projekt A1 zwischen Hamburg und Bremen auch mich verärgert. Auch wir hätten es für dringend erforderlich gehalten, rechtzeitig über die Entwicklung im Deutschen Bundestag informiert zu werden. Das gilt vor allem angesichts der intensiven Diskussion über die neue 3. Staffel von ÖPP-Projekten, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegt hat.

Wir haben versucht, ÖPP im Bundesfernstraßenbau sehr weitgehend einzuschränken, jedoch war das gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht durchsetzbar. Die Formulierung im Grundgesetz, die wir am Ende erzwungen haben, weitet ÖPP allerdings nicht aus, sondern schränkt sie im Gegenteil erstmals ein. ÖPP-Projekte sind nicht möglich, wenn sie das ganze Netz oder einen wesentlichen Teil eines Netzes eines Bundeslandes umfassen. Damit haben wir ausgeschlossen, dass unsere Autobahnen zukünftig komplett mit ÖPP ausgebaut, erhalten und betrieben werden können. Bislang gab es keinerlei gesetzliche Beschränkungen für ÖPP.

Die SPD hat sich in ihrem Regierungsprogramm für die Bundestagswahl klar festgelegt: wir werden neue ÖPP-Projekte nur noch beginnen, wenn der Steuerzahler nicht draufzahlt und die Wirtschaftlichkeit gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof nachgewiesen ist. In dem Wissen, dass es weitere Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten gibt, haben wir bereits 2016 darauf gedrungen, dass das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesrechnungshof die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überarbeitet und dabei die Kritik der Rechnungsprüfer aufnimmt.

Zudem scheinen laut Aussagen von Fachleuten bei den jüngeren ÖPP-Modellen des Bundesverkehrsministeriums die Probleme, wie sie bei der A1 aufgetaucht sind, nicht mehr möglich zu sein, da sich die Vergütung nicht mehr an der Höhe der Lkw-Mauteinnahmen auf dem Autobahnabschnitt orientiert, sondern an der Verfügbarkeit, d.h. dem Zustand der Straße. Wichtig ist für uns, dass der Steuerzahler bei einer möglichen Pleite der ÖPP-Gesellschaft an der A1 nicht draufzahlt. Das scheint aufgrund der Klausel im ÖPP-Konzessionsvertrag, dass das Verkehrsmengenrisiko bei dem privaten Betreiber liegt, sichergestellt zu sein. Klare Aussagen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt fehlen hier jedoch.

Hinzu kommt, dass das Ziel der neuen Gesellschaft eine verbesserte Effizienz bei der Planung und Unterhaltung der Bundesautobahnen ist. Daher verbinden wir mit der Gründung auch die Hoffnung, dass ÖPP künftig komplett überflüssig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann