Stefan Glaser
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Frage von Thomas D. •

Warum sollen Kryptowerte wie Bitcoin durch die geplante Reform plötzlich steuerlich schlechter gestellt werden als herkömmliche private Wirtschaftsgüter wie Gold

Sehr geehrter Herr Glaser,

warum sollen Kryptowerte wie Bitcoin durch die geplante Reform plötzlich steuerlich schlechter gestellt werden als herkömmliche private Wirtschaftsgüter wie Gold, Kunst oder Fremdwährungen, obwohl das Bundesministerium der Finanzen (BMF) selbst in seinem verbindlichen Schreiben von 2022 explizit bestätigt hat, dass Bitcoin rechtlich exakt in diese Kategorie fällt und daher nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sein muss?

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zunächst möchte ich betonen, dass noch nichts beschlossen worden ist. Für Kryptowerte im Privatvermögen gilt weiterhin die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG. 

Mit Ihrem Argument haben Sie in der Sache recht. Das Bundesfinanzministerium und der Bundesfinanzhof ordnen Bitcoin und vergleichbare Kryptowerte als „andere Wirtschaftsgüter“ ein als Gold, Kunst oder Fremdwährungen. Ein BMF-Schreiben bindet die Finanzverwaltung, nicht den Gesetzgeber. Die Haltung der Union ist klar: Eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Ich sehe daher keinen Anlass, die bewährte Regelung zu ändern. 

Die Reformpläne setzen aus meiner Sicht die falschen Anreize. Wer langfristig anlegt, würde somit schlechter gestellt. Wer kurzfristig spekuliert, würde dagegen entlastet, denn er zahlt dann pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer statt bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Wir wollen Bürger entlasten und nicht mit neuen Steuern belasten. In der Fraktion und im parlamentarischen Verfahren werde ich mich deshalb gegen eine Besteuerung bei Kryptowerten wie auch bei Aktien- und Immobilien-Wertsteigerungen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Glaser, MdB

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