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Stefan Engstfeld
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Frage von Felix H. •

In NRW wurde der Hinweisgeberschutz verspätet am 29.12.23 nach (mit 34 Mio€ hohen Vertragsstrafe abgeschlossener) Klage gegen BRD durch HinSchAG geregelt. Gilt der Schutz rückwirkend vor dem 29.12.23?

In NRW wurde der Hinweisgeberschutz verspätet am 29.12.23 nach (nach der inzwischen mit 34 Mio € hohen Vertragsstrafe abgeschlossener) Klage gegen Deutschland durch HinSchAG geregelt.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c14923-deutschland-sanktion-whistleblower-richtlinie-zu-spaet-umgesetzt

Gilt der Hinweisgeberschutz (Bsp. Ausländerbehörden aus der Hiearchie Ihrer grünen Fraktionskollegin Josefine Paul) auch rückwirkend vor dem 29.12.23 aus der Zeit der rechtskräftig festgestellten Vertragsverletzung durch dieses Land?

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