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Stefan Bernhard Eck
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Frage von Georg Z. •

Frage an Stefan Bernhard Eck von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eck,

ich ersuche um baldige Mitteilung, ob Sie gegen das am 11. Juli 2014 vom Bundespräsidenten ausgefertigte dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes klagen und dieses durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen werden.
Die Sprecherin des Bundespräsidenten selbst teilte dazu mit:

„Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten.“
Wie Sie wissen, haben viele Bürger und anerkannte Staatsrechtler wie Herr Prof. von Arnim weiter sehr große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

Ich verweise hierzu auf
1.) die öffentliche Petition „Keine Diätenerhöhung für Abgeordnete“ https://www.openpetition.de/petition/online/keine-diaetenerhoehung-fuer-abgeordnete oder
2.) die Stellungnahme von Herrn Prof. von Arnim zur verfassungswidrigen Diätenerhöhung für Abgeordnete
http://www.stern.de/politik/deutschland/staatsrechtler-von-arnim-die-diaetenerhoehung-ist-verfassungswidrig-2089942.html

Herr Prof. von Arnim stellt hierzu u. a. fest:
„Ich habe … keinen Zweifel (an der Verfassungswidrigkeit des Diätengesetzes), ebenso wie auch die ganz große Mehrheit der anderen staatsrechtlichen Autoren. Wir können uns dabei auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stützen …
Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 Euro. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro.“
Werden Sie auf rasche einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts dringen?

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