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Stanislaw Tillich
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Frage von Matthias G. •

Frage an Stanislaw Tillich von Matthias G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Tillich,

bitte gestatten Sie mir zwei Fragen zu Ihren zukünftigen Plänen.

1) Im Sinne der von Ihnen gern propagierten Sparmaßnahmen erscheint ja auch eine Verkleinerung des Sächsischen Landtags auf eine der demografischen Entwicklung angepasste Grösse naheliegend. Haben Sie dafür schon konkrete Pläne für die nächste Legislaturperiode?

2) Mit Ihrer ablehnenden Haltung zum Thema Mindestlohn erwecken Sie den Eindruck, dass Sie Sachsens Zukunft weniger als High-Tech-Standort mit hochqualifizierten und -motivierten Mitarbeitern, sondern vielmehr als Billiglohnland sehen. Täuscht dieser Eindruck?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und freundliche Grüße
Matthias Grimsel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grimsel,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich gerne nachfolgend beantworte:

1). Verkleinerung des Sächsischen Landtags

Der Landtag ist das Haus unserer Demokratie, dessen Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen Ihre Interessen und die des gesamten Landes vertreten und gleichzeitig Politik in allen Regionen Sachsens vermitteln. Man sollte es sich hier mit Sparmaßnahmen nicht leicht machen. Aber ich teile Ihre Auffassung, dass man über eine Verkleinerung des Landtags nachdenken muss. Denn verglichen mit großen Ländern, wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, ist unser Landtag relativ größer, wenn man die Einwohnerinnen und Einwohner zählt, die ein Abgeordneter vertritt. Die CDU war und ist für diese Auseinandersetzung offen, aber vor allem die kleineren Parteien im Sächsischen Landtag, bis zur SPD, haben diese Diskussion bis jetzt abgelehnt.

2). Mindestlohn

Gute Arbeit muss auch ordentlich bezahlt werden. Das ist mein Credo, dass ich gerade vor Unternehmern immer wieder vertrete. Ganz gewiss sehe ich Sachsen nicht als Billiglohnland und gerade in den von Ihnen genannten Branchen, aber auch in den meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen wird ein guter Lohn gezahlt. Diesen Lohn muss jedoch jedes Unternehmen erst erarbeiten. Deshalb habe ich immer dafür plädiert, eine Lohnuntergrenze zwischen den Tarifpartnern zu vereinbaren. Damit könnte man besser auf die spezielle Situation beispielsweise von Unternehmen eingehen, die im direkten Wettbewerb mit Unternehmen aus Osteuropa, Asien oder Nordafrika stehen. Ab 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Unsere Aufgabe ist es nun, durch eine kluge Wirtschaftspolitik zu helfen, dass auch weiterhin neue Arbeitsplätze in Sachsen entstehen und kein Unternehmen in seiner Existenz durch den Mindestlohn gefährdet wird. Denn vor allem ist es mein Ziel, dass jeder Sachse, der arbeiten will, auch Arbeit findet.

Mit freundlichen Grüßen

Stanislaw Tillich