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Stanislaw Tillich
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Frage von Matthias D. •

Frage an Stanislaw Tillich von Matthias D. bezüglich Umwelt

Herr Tillich,

in naher Zukunft sollen die Bürger in Sachsen wieder einmal mehr "geschröpft" werden beim Thema "eingeregnete Flächen" (Dächer, gepflasterte Hofflächen, etc.)

Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Werden Sie persönlich (oder die CDU) etwas unternehmen um diesen Wahnsinn zu stoppen?

2. Falls das nicht gestoppt wird, müssen dann auch Bund, Länder und Gemeinden für asphaltierte Straßen, gepflasterte Bereiche Dächer von staatlichen Einrichtungen zahlen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Drehn,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie sich gegen die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr durch Ihren Abwasserentsorger wenden.

Abwasserentsorgung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, bei den Investitionen, die für eine flächendeckende und den gesetzlichen Standards entsprechende Abwasserbeseitigung erforderlich ist. Der laufende Betrieb und die künftig erforderlichen Reinvestitionen sind jedoch über kostendeckende Abwassergebühren zu finanzieren. Ob und in welchem Umfang dabei Niederschlagswassergebühren erhoben werden, entscheidet nicht das Land, sondern die Kommunen vor Ort. Die Abwassergebühren regeln sie mit entsprechenden Satzungen. Wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre Kommune bzw. sprechen Sie Ihre Gemeinde- bzw. Stadträte an, inwieweit diesbezüglich Änderungen angedacht sind.

Übrigens: Wenn Sie das auf den befestigten Flächen angefallene Wasser auf Ihrem Grundstück versickern und dies Ihrem Abwasserentsorger nachweisen, werden Sie von einer eventuellen Niederschlagswassergebühr befreit.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stanislaw Tillich