Sehr geehrte Frau MdB Eichwede, würden Sie befürworten- und/oder politisch unterstützen, dass Parteimitglieder der rechtsextremistischen AfD berufsrechtlich (im öD) zur Verantwortung gezogen werden ?
Ausgangslage:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html
Beamte-, Soldaten-, Richter & Staatsanwälte (-innen) stehen berufsrechtlich in einem besonders engen Dienst- & Treueverhältnis zum Staat und insbes. zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO).
Sehr geehrte Frau MdB Eichwede,
würden Sie - als MdB resp. Volksvertreterin auf Seiten der SPD - es persönlich hinnehmen wollen, dass Personen der genannten staatlichen Berufsgruppen - welche in GÄNZE (!) rechtsextremistisch gegen die FDGO "agieren" - ohne berufsrechtliche Konsequenzen im öffentlichen Dienst verbleiben dürften ?
Müssten nicht bereits jetzt ALLE (!) Parteimitglieder der AfD, die sich im öffentlichen Dienst befinden- und die die Treue zur FDGO gelobt hatten - mit berufsrechtlichen Konsequenzen- und insbes. auch mit der Observierung durch (BA)MAD & Verfassungsschutz & BND rechnen ?
Wäre eine individuelle Einzelfallprüfung nicht - in GÄNZE - verzichtbar ?
MfG
Michael P.

Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mitglieder des öffentlichen Dienstes, insbesondere Beamte, Soldaten, Richter und Staatsanwälte, sind aufgrund ihres besonderen Treueverhältnisses zum Staat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in einer besonders verantwortungsvollen Position.
Ihre Aufgabe ist es, die Verfassung zu schützen und die Prinzipien der Demokratie zu verteidigen. Daher muss jede eine klare Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zeigen, die uns alle stützt. Durch die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestehen bei Mitgliedern der AfD daran Zweifel.
Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder werden prüfen, ob dienstrechtlichen Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte, die Mitglied einer Partei sind, die als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, möglich sind. Der rechtliche Schutz von Beamtenrechten wird dabei stets berücksichtigt werden müssen, jede Maßnahme muss im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Wenn die rechtliche Grundlage für dienstrechtliche Konsequenzen vorhanden ist, dann sollte dieses Mittel genutzt werden. Die Fürsorge- und Treuepflicht funktioniert nur mit ihren Wechselwirkungen.
Eine Einzelfallprüfung soll bleiben. So kann sichergestellt werden, dass keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede