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Sören Pellmann
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Sören Pellmann von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pellmann,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Z.,

herzlichen Dank für die Kontaktaufnahme zu diesem sehr komplexen und persönlichen Thema. Grundsätzlich kann ich Ihre Kritik nachvollziehen und bin ebenso der Überzeugung, dass sich der Staat in dieser bedeutungsschweren Sache nicht die Entscheidungskompetenz aus der Hand nehmen lassen darf.
Aktuell existieren zwei Gesetzentwürfe für den weiteren Umgang zum Thema Organspende, die von verschiedenen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag unterstützt werden. Ich selbst zeichne keinen der beiden Gesetzentwürfe mit, da ich vorab mit verschiedenen Expert*innen, betroffenen Angehörigen, aber auch mit meinem engsten Familienkreis darüber diskutieren möchte. Mit diesem -auch bisher- sehr vielfältigen Input möchte ich die Debatte zu den verschiedenen Gesetzentwürfen kritisch begleiten und diese Erkenntnisse in meinen Willensbildungsprozess mit einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann, MdB

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