Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Ska Keller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel H. •

Stimmen Sie einer Fristverlängerung für die Erreichung der Ziele der EU WRRL im Bereich Elbeeinzugsgebiet zu? Begründen Sie bitte Ihre Wahl.

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

 

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Wasserrahmenrichtlinie wurde mit Ziel begründet, dass alle EU-Mitgliedsstaaten bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen haben.

Dieses Ziel ist absolut richtig und notwendig, um eine lebenswerte und nachhaltige Umwelt für Menschen, Tiere und Pflanzen zu schaffen und dann auch zu bewahren. Das in der WRRL genannten Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot müssen Grundlage aller politischen Entscheidungen und des Verwaltungshandelns sein. 

Für die Flussgebietseinheit Elbe - wie bei allen anderen FGE - wurden leider zahlreiche Ausnahmen für den Verstoß gegen die Vorgaben der WRRL vorgebracht. Als bestes Beispiel kann hier die "Verockerung" der Spree durch den Braunkohle-Tagebau in der Lausitz herhalten. Die hier vorgebrachte Begründung für eine Fristverlängerung aufgrund der "Verzögerungszeit bei der Wiederherstellung der Wasserqualität" bei gleichzeitig fortlaufendem Betrieb der Braunkohletagebaue (welcher gleichzeit als wesentliche Ursache für die chemischen aber auch mengenmäßigen Probleme genannt wird) ist ein offensichtlicher Widerspruch. 

Insofern - auch wenn diese Fristverlängerung so rechtens ist - muss dies aufgrund einer langfristig gedachten, ökologisch und an nachhaltigen Kriterien orientierten Politik abgelehnt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Ska Keller

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