Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund bundesweit verbindliche Mindeststandards schafft, damit Hitzeschutzmaßnahmen barrierefrei zugänglich und selbstständig nutzbar umgesetzt werden müssen?
Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind bis zum 26.7.2026 bereits rund 11.900 Menschen in Deutschland an den Folgen extremer Hitze gestorben. Während die Flutkatastrophe im Ahrtal mit 134 Todesopfern zu Recht große öffentliche und politische Aufmerksamkeit erhielt, werden die deutlich höheren Opferzahlen durch Hitze häufig weit weniger wahrgenommen – obwohl auch sie Folgen des Klimawandels sind. Menschen mit Behinderungen werden in Hitzeaktionsplänen zwar häufig als „vulnerable Gruppe“ benannt. Eine bundesweit verbindliche Verpflichtung, Hitzeschutzmaßnahmen barrierefrei zugänglich und selbstständig nutzbar umzusetzen, besteht bislang nicht. Die Umsetzung hängt von Ländern und Kommunen ab und fällt sehr unterschiedlich aus. Verbindliche Mindeststandards würden allen Menschen zugutekommen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stärken.
Sehr geehrte Frau H.,
ja. Hitzeschutz muss für alle Menschen erreichbar und selbstständig nutzbar sein – unabhängig vom Wohnort und von einer Behinderung. Wer Menschen mit Behinderungen lediglich als „vulnerable Gruppe“ benennt, Schutzangebote aber nicht barrierefrei gestaltet, schützt sie nicht.
Deshalb setze ich mich für bundesweit verbindliche Mindeststandards ein. Warnungen und Informationen müssen barrierefrei und über unterschiedliche Wege verbreitet werden. Kühle Räume, Trinkwasserstellen sowie medizinische und soziale Einrichtungen müssen auffindbar, stufenlos zugänglich und möglichst ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände müssen an der Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle dieser Standards beteiligt werden. Bund und Länder müssen deren Umsetzung verlässlich finanzieren.
Das Thema begleitet mich seit vielen Jahren. Als Landes-Behindertenbeauftragte habe ich gemeinsam mit dem DRK-Landesverband die bundesweit einzigartige „Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge Baden-Württemberg“ angestoßen. Sie bringt unter anderem Selbstvertretungsorganisationen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Akteure des Katastrophenschutzes zusammen. Die zentrale Erfahrung daraus lautet: Inklusion muss von Beginn an mitgedacht werden – nicht erst, wenn Schutzkonzepte bereits fertig sind. Das gilt für Hitzewellen genauso wie für Hochwasser, Stromausfälle und andere Krisen.
Wir Grünen haben im Bundestag bereits einen verbindlichen, ressortübergreifenden und sozial gerechten Hitzeschutz sowie barrierefreie Warn- und Kommunikationswege beantragt. Als Sprecherin für Pflegepolitik habe ich außerdem unseren Antrag zur Krisenresilienz in der Pflege mit auf den Weg gebracht. Jetzt müssen daraus verbindliche Regeln werden. Barrierefreiheit ist beim Hitzeschutz kein Zusatz, sondern Voraussetzung für wirksamen Gesundheitsschutz und gleichberechtigte Teilhabe.
Viele Grüße
Simone Fischer

