Zuzahlungen steigen, aber die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt erhalten und muss praktisch erreichbar sein.
Digitale Medizin kann Versorgung sinnvoll ergänzen, aber sie darf persönliche Beratung und sprechende Medizin nicht ersetzen.
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Der Berufsstand muss sich auf tragfähige Standards einigen, bevor die Politik über die richtige Regelung der Osteopathie entscheidet.
Beamtenversorgung braucht Reformbereitschaft, aber keine pauschalen Schuldzuweisungen gegen den öffentlichen Dienst.
Eine hohe Krankheitslast ersetzt keinen Nachweis, dass ungesteuerte Versorgung die GKV entlastet und Patienten besser hilft.

