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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Daniela S. •

Warum haben Sie die Streichung der Vergütungsgarantien erst in letzter Minute per Änderungsantrag eingebracht, obwohl die Gesetzesbegründung selbst vor Versorgungsrisiken warnt?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

Sie betonen öffentlich stets, dass sich durch die geplanten Neuregelungen für die Patientinnen und Patienten nichts verschlechtern wird. Warum warnt dann die offizielle Begründung Ihres eigenen Änderungsantrags zur Streichung der Vergütungsgarantien (§ 87, § 87b SGB V) explizit vor drohenden Versorgungsrisiken und führt eine Übergangsregelung ein, damit „keine kurzfristigen Therapieabbrüche erfolgen müssen“? Wenn die Versorgung durch die Wiedereinführung der Budgetierung ab 2027 nicht gefährdet ist: Warum muss das Gesetz dann aktiv akute Therapieabbrüche verhindern? Wie begründen Sie vor diesem Hintergrund Ihre Aussage gegenüber den Betroffenen, die ohnehin schon unter monatelangen Wartezeiten leiden?

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe mich zu diesem Thema bereits mehrfach geäußert. An meiner Haltung hat sich nichts geändert. Die Neuregelung wird kommen. Ein Herausnehmen der Psychotherapie aus der vorgesehenen Ausgabenbegrenzung halte ich nicht für richtig.

Zunächst zur Übergangsregelung. Sie ist kein Eingeständnis, dass die psychotherapeutische Versorgung zusammenbricht. Sie ist Ausdruck gesetzgeberischer Sorgfalt. Wenn ein Vergütungssystem verändert wird, muss geregelt werden, wie laufende Behandlungen behandelt werden. Das gilt gerade dort, wo Therapien über längere Zeiträume geplant und bewilligt werden. Eine Übergangsregel verhindert, dass laufende Fälle mitten im Verfahren durch eine Systemumstellung betroffen werden. Das ist verantwortliches Handeln, kein Gegenargument gegen die Reform.

Die Streichung der Vergütungsgarantien ist sinnvoll, weil die gesetzliche Krankenversicherung kein System unbegrenzter Ausgabenzusagen sein kann. Wer jede Leistungsgruppe dauerhaft von Steuerung und Budgetverantwortung ausnimmt, verschiebt die Last auf Beitragszahler, Arbeitgeber und andere Versorgungsbereiche. Das wäre weder fair noch dauerhaft finanzierbar.

Psychotherapie ist wichtig. Das bestreite ich nicht. Aber Wichtigkeit allein begründet keinen Sonderstatus außerhalb der gemeinsamen Finanzverantwortung. Auch Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Heilmittelerbringer und Pflegebereiche stehen unter Reformdruck. Deshalb kann nicht jede Berufsgruppe für sich beanspruchen, von Begrenzungen ausgenommen zu werden, sobald sie auf Versorgungsrisiken verweist.

Der Kern der Reform ist nicht, psychisch kranken Menschen Versorgung zu entziehen. Der Kern ist, Ausgabendynamik zu begrenzen und Versorgung gezielter einzusetzen. Genau daran muss sich auch die Psychotherapie beteiligen. Ein System, in dem jede zusätzliche Nachfrage automatisch vollständig vergütet wird, setzt keinen ausreichenden Anreiz zur Priorisierung. Das ist besonders problematisch, wenn gleichzeitig schwer Erkrankte lange auf passende Versorgung warten.

Die bisherige Vergütungslogik hat Wartezeiten nicht verhindert. Sie hat auch nicht automatisch dafür gesorgt, dass die dringendsten Fälle schneller versorgt werden. Deshalb überzeugt mich das Argument nicht, jede Begrenzung führe zwangsläufig zu schlechterer Versorgung. Entscheidend ist, wie Versorgung gesteuert wird. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit bei Indikation, Dringlichkeit und passender Behandlungsform. Nicht jede Versorgungslücke wird dadurch geschlossen, dass man dauerhaft höhere Vergütungsgarantien gesetzlich absichert.

Auch die Formulierung „letzte Minute“ teile ich so nicht. Änderungsanträge sind Teil des parlamentarischen Verfahrens. Gerade bei einem Gesetz mit erheblichen Finanzwirkungen ist es normal, dass Regelungen im Verfahren nachgeschärft werden. Entscheidend ist nicht, ob eine Regelung im ersten Entwurf oder über einen Änderungsantrag kommt. Entscheidend ist, ob sie in der Sache vertretbar ist. Das ist hier der Fall.

Ich verstehe, dass die Berufsverbände dagegen mobilisieren. Das ist ihr gutes Recht. Aber Politik darf sich nicht darauf beschränken, jede berufsständische Forderung in Gesetzesform zu gießen. Die gesetzliche Krankenversicherung muss für alle Versicherten bezahlbar bleiben. Beitragsstabilität ist ebenfalls Patientenschutz, weil steigende Beiträge gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen belasten.

Deshalb bleibt meine Position klar. Laufende Therapien müssen geordnet geschützt werden. Dauerhafte Vergütungsgarantien außerhalb einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik halte ich dagegen nicht für sachgerecht. Die Reform ist notwendig, sie ist vertretbar und sie wird nicht dadurch falsch, dass einzelne Verbände sie ablehnen.

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