Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
194 / 194 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von elisabeth c. •

Wie bewerten den heutigen Änderungsantrag für das GKV Beitragsstabilisierungsgesetz, den Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen im SGB V zu streichen?

Guten Tag Frau Borchardt. Ich bin als Psychotherapeutin entsetzt über den neuen Änderungsantrag, der nun noch schnell in das zu beschließende Beitragsstabilisierungsgesetz Eingang finden soll. Die neuen Vorschläge sehen vor, den Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischen Leistungen im SGB V zu streichen, obwohl dieser durch die ständige Rechtsprechung des BSG vielfach bestätigt ist. Nach den Streichungsvorschlägen von Zuschlägen und insbesondere der geplanten Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen habe ich jetzt bereits die Sorge, dass die Maßnahmen zu einer massiven Verknappung des therap. Angebots führen wird. Die Aufhebung der verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandards der Vergütung gefährdet die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung nun zusätzlich nachhaltig und zerstört m.E. mühsam errungene Erfolge der psychoth. Versorgung. Ich sehe den gesellschaftlichen Zusammenhalt dadurch zusätzlich gefährdet. Was meinen Sie?

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Ich nehme Ihre Sorge ernst. Ich halte aber nichts davon, aus jeder Änderung im Vergütungssystem sofort den Zusammenbruch der psychotherapeutischen Versorgung abzuleiten.

Der Änderungsantrag betrifft nicht die Abschaffung der Psychotherapie. Er bedeutet auch nicht, dass psychotherapeutische Leistungen künftig beliebig niedrig vergütet werden können oder dass schwer erkrankte Patientinnen und Patienten keine Behandlung mehr erhalten. Diese Zuspitzung ist politisch wirksam, sie ist aber in der Sache nicht überzeugend.

Richtig ist, dass die bisherige Sonderregelung zur angemessenen Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen im SGB V verändert werden soll. Richtig ist auch, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen über Jahre geprägt hat. Daraus folgt aber nicht, dass der Gesetzgeber verpflichtet wäre, jede bisherige Sonderregel dauerhaft unverändert fortzuführen.

Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und finanzierbare Versorgung zu setzen. Er muss dabei die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Leistungserbringer und der Beitragszahler berücksichtigen. Gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht jeder Leistungsbereich dauerhaft von Steuerungsmechanismen ausgenommen werden, wenn die Ausgaben insgesamt schneller steigen als die Einnahmen.

Entscheidend ist für mich nicht, ob eine Berufsgruppe ihre bisherige Sonderstellung behalten möchte. Entscheidend ist, ob die Versorgung funktioniert. Und genau hier zeigt sich bereits heute ein Problem. Schon im bestehenden System gibt es lange Wartezeiten, nicht gedeckte Bedarfe und erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung. Wer daraus ableitet, das aktuelle System sei sakrosankt, zieht aus meiner Sicht die falsche Schlussfolgerung.

Die Reform setzt deshalb nicht bei einer Geringschätzung der Psychotherapie an. Sie setzt bei der Frage an, wie vorhandene Mittel wirksamer eingesetzt werden. Schwer erkrankte Menschen müssen schneller in die richtige Versorgung kommen. Dafür braucht es Priorisierung, bessere Steuerung und mehr Verbindlichkeit im System. Es kann nicht allein darum gehen, bestehende Vergütungslogiken fortzuschreiben.

Auch die Behauptung, die geplanten Änderungen würden zwangsläufig zu einer massiven Verknappung des Angebots führen, teile ich nicht. Psychotherapeutische Leistungen bleiben Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie bleiben über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgebildet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen behalten ihren Sicherstellungsauftrag. Die Bedarfsplanung wird nicht abgeschafft. Die Psychotherapie-Richtlinie bleibt nicht gegenstandslos. Es entsteht also kein rechtsfreier Raum, in dem Versorgung einfach wegbricht.

Natürlich wird über Vergütung gestritten. Das ist legitim. Nicht legitim ist aber, daraus eine gesellschaftliche Katastrophenerzählung zu machen. Wer suggeriert, der Gesetzgeber gefährde bewusst schwer psychisch kranke Menschen, verschiebt die Debatte in eine Richtung, die den Patientinnen und Patienten am Ende nicht hilft.

Ich sehe auch nicht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt dadurch gefährdet wird, dass der Gesetzgeber Ausgaben in der GKV überprüft. Gefährdet wird Vertrauen eher dann, wenn jede Reform sofort als Angriff auf Patientinnen und Patienten dargestellt wird. Genau vor dieser Panikmache warne ich.

Psychotherapie ist wichtig. Das bestreite ich nicht. Gerade deshalb darf die Debatte nicht nur aus der Perspektive einzelner Berufsinteressen geführt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wird von Millionen Beitragszahlern finanziert. Diese Beitragszahler haben einen Anspruch darauf, dass Mittel zielgenau eingesetzt werden und dass der Gesetzgeber auch dann handelt, wenn Reformen unbequem sind.

Ich halte die Änderungen deshalb für vertretbar. Sie nehmen der Psychotherapie nicht ihren Stellenwert. Sie ordnen sie in ein Gesundheitssystem ein, das insgesamt effizienter werden muss.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt