Wieso Ungleichbehandlung von PT und KJP?
Sehr geehrte Frau Borchardt
Die geplante extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie soll sämtliche Leistungen der KJP umfassen – auch bisher budgetierte, nicht genehmigungspflichtige Leistungen. Psychologische Psychotherapeuten, die ausschließlich über die Fachkunde für Erwachsenenpsychotherapie verfügen, werden von dieser Ausnahmeregelung nicht erfasst. Und das, obwohl sie auch junge Erwachsene behandeln dürfen.Damit entsteht eine schwer nachvollziehbare Ungleichbehandlung: Ein 19-jähriger Patient kann bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten extrabudgetär behandelt werden. Wird derselbe Patient dagegen von einem Erwachsenenpsychotherapeuten behandelt, bleibt die Leistung budgetiert.Es existieren deutlich mehr potentielle Behandlungsplätze in der PT als in der KJP. Aufgrund der Budgetierung wird jedoch ein Großteil dieser Plätze den Patienten "verschlossen" bleiben. Wieso diese Ungleichbehandlung?

