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Simone Borchardt
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Frage von Martina G. •

Wie kann eine Budgetierung der Psychotherapie aussehen, die keine versorgungsgefährdenden Auswirkungen hat?

Sehr geehrte Frau Borchardt,
im aktuellen Entwurf des Beitragsstabilisierungsgesetzes sollen psychotherapeutische Leistungen gedeckelt werden. Bei halben Versorgungsaufträgen würde dies eine Kapazität für 18 Patienten statt aktuell durchschnittlich 27 Patienten bedeuten. Ausweitung wäre nur schwer möglich durch begrenzte Jahressteigerung, so dass ein Ausgleich der stetig steigenden Kosten durch Mehrarbeit nicht möglich ist.
Psychotherapeuten müssen seit April bereits eine Honorarkürzung um 4,5% hinnehmen, obwohl sie die mit Abstand am schlechtesten bezahlte Vertragsarztgruppe sind und sich während ihrer Facharztausbildung im Gegensatz zu anderen Fachrichtungen aufgrund der Ausbildungsbedingungen hoch verschulden müssen. Zuschläge für Kurzzeittherapie und TSS fallen weg. Außerdem sind psychotherapeutische Leistungen kaum delegierbar. Berechnungen der dptv kommen auf 25% Verdiensteinbußen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Anteil zur Reform dieser Gruppe unverhältnismäßig hoch.

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Antwort von CDU

Ich teile ausdrücklich das Ziel, eine gute psychotherapeutische Versorgung zu sichern. Ich teile aber nicht die wiederholte Zuspitzung, der Gesetzentwurf führe zwangsläufig zu einem Versorgungseinbruch. Mehrere derzeit verbreitete Behauptungen sind in dieser Absolutheit nicht belegt oder schlicht falsch.

Im Gesetzentwurf steht keine gesetzliche Obergrenze von 18 Patientinnen und Patienten bei einem halben Versorgungsauftrag. Diese Zahl ist eine Modellrechnung aus der berufspolitischen Debatte, aber keine Vorgabe des Gesetzgebers. Vorgesehen ist vielmehr, bestimmte bisher extrabudgetäre Leistungen wieder der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zuzuordnen. Dabei sind Rückbereinigungen, Anpassungen beim Punktwert und beim Behandlungsbedarf sowie Vorgaben des Bewertungsausschusses ausdrücklich vorgesehen. Das ist etwas anderes als ein gesetzliches Behandlungsverbot ab einer bestimmten Patientenzahl.

Auch die Honorarabsenkung um 4,5 Prozent wurde nicht vom Bundestag beschlossen. Sie ist eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, also der gemeinsamen Selbstverwaltung unter Beteiligung von KBV, GKV-Spitzenverband und unparteiischen Mitgliedern. Die KBV kritisiert diese Entscheidung, der GKV-Spitzenverband bewertet sie anders und verweist auf die gleichzeitige Erhöhung der Strukturzuschläge. Schon daran sieht man, dass pauschale Katastrophenzahlen keine belastbare Grundlage für Gesetzgebung sind.

Ebenso ungenau ist die Behauptung, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien „mit Abstand“ die schlechtest bezahlte Vertragsarztgruppe. Solche Aussagen hängen stark davon ab, ob man Jahreserträge, GKV-Umsätze, Stundenerträge, Praxiskosten, Teilzeitanteile oder andere Fachgruppen als Vergleich nimmt. Der GKV-Spitzenverband verweist auf weiterhin mögliche Jahresumsätze von über 190.000 Euro bei Vollzeittätigkeit und ein Honorar von 114,54 Euro für eine Stunde Einzeltherapie. Die Verbände der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bestreiten diese Einordnung. Das ist eine fachliche Auseinandersetzung, aber kein Beleg für einen unmittelbar drohenden Zusammenbruch der Versorgung.

Die Kurzzeittherapie wird ebenfalls nicht abgeschafft. Gestrichen werden sollen gesetzlich festgelegte Zuschläge für bestimmte Leistungen im ersten Therapieblock. Die Begründung des Gesetzentwurfs lautet, dass die Stunden der Richtlinientherapie als zeitgebundene Leistungen grundsätzlich gleich kalkuliert und vergütet werden und dass Sonderzuschläge eine Fehlsteuerung auslösen können. Die Versorgung selbst bleibt Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine sachgerechte Ausgestaltung muss drei Punkte sichern. Die bisherige Leistungsmenge darf nicht willkürlich gekappt werden. Medizinisch notwendige Versorgung, insbesondere bei schweren Erkrankungen, Kindern und Jugendlichen sowie in ländlichen Räumen, muss erreichbar bleiben. Gleichzeitig darf es aber keinen Automatismus geben, nach dem jede Mengenausweitung dauerhaft unbegrenzt und ohne Steuerung aus Beitragsmitteln finanziert wird.

Genau darum geht es im parlamentarischen Verfahren. Wir werden prüfen, ob die Regelungen sauber abgegrenzt sind, ob Bedarfsveränderungen ausreichend berücksichtigt werden und ob Fehlanreize abgebaut werden, ohne notwendige Versorgung zu schwächen. Was ich nicht für seriös halte, ist die Behauptung, jede Begrenzung von Ausgabendynamik sei automatisch ein Angriff auf psychisch kranke Menschen. Das wird weder dem Gesetzentwurf noch den Patientinnen und Patienten gerecht.

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