Wer betreut die psychisch Kranken, wenn durch die Honorarkürzung der Therapeuten eine Versorgungslücke entsteht? Sind diverse Sachbearbeiter der 93 Krankenkassen ("Wasserkopf") dafür qualifiziert?
Ihre Sorge um die Versorgung psychisch kranker Menschen ist berechtigt. Klar ist aber auch: Psychisch erkrankte Menschen werden nicht von Sachbearbeitern der Krankenkassen behandelt, sondern von approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Fachärztinnen und Fachärzten. Die Krankenkassen finanzieren Leistungen, prüfen in bestimmten Fällen Voraussetzungen und organisieren Versorgungsprozesse mit, sie ersetzen aber keine therapeutische Behandlung. Das Bundesgesundheitsministerium verweist selbst auf die psychotherapeutische Versorgung als Teil der ärztlichen Behandlung, die über die entsprechenden Behandlerstrukturen erbracht wird.
Richtig ist auch: Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist bereits stark gesunken. Zum 1. Januar 2026 gibt es noch 93 gesetzliche Krankenkassen. Eine weitere Verringerung kann Verwaltungskosten senken und Effizienzgewinne bringen. Diese Stellschraube sollte deshalb nüchtern geprüft werden. Sie löst aber das Grundproblem der GKV-Finanzen nicht. Denn die Brutto-Verwaltungskosten der Krankenkassen lagen 2024 bei rund 15,98 Milliarden Euro. Den reinen Leistungsausgaben standen im selben Jahr rund 312,3 Milliarden Euro gegenüber. Schon diese Größenordnung zeigt: Selbst spürbare Einsparungen bei der Verwaltung würden die Finanzprobleme nur begrenzt entschärfen, weil der weit größere Kostendruck aus den Leistungsbereichen kommt.
Zur Honorarkürzung bei psychotherapeutischen Leistungen gehört zur Wahrheit ebenfalls: Diese Kürzung ist nicht einfach von der Politik per Federstrich verfügt worden. Nach § 87 SGB V werden Bewertungen im EBM durch den Bewertungsausschuss festgelegt, also durch die gemeinsame Selbstverwaltung von KBV und GKV-Spitzenverband. Kommt dort keine Einigung zustande, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss. Genau das ist hier geschehen. Die KBV hat selbst mitgeteilt, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gescheitert seien und der Erweiterte Bewertungsausschuss anschließend eine Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 beschlossen habe.
Das entbindet die Politik nicht von Verantwortung für den gesetzlichen Rahmen. Aber es ist sachlich falsch, so zu tun, als habe der Bundestag unmittelbar eine konkrete Kürzung einzelner Psychotherapie-Honorare beschlossen. Die konkrete Entscheidung fiel im System der Selbstverwaltung. Dort müssen Fehlanreize und Fehlentscheidungen auch klar benannt werden. Wenn Vergütungsentscheidungen am Ende die Versorgung gefährden, ist das politisch und versorgungspolitisch nicht zufriedenstellend.
Mein Punkt ist deshalb zweifach: Erstens, die Versorgung psychisch kranker Menschen darf nicht geschwächt werden. Zweitens, wer die Finanzprobleme der GKV ehrlich lösen will, darf sich nicht auf das Schlagwort „Wasserkopf“ beschränken. Weniger Krankenkassen können ein Baustein sein, aber sie ersetzen keine strukturelle Reform der Ausgabenentwicklung. Genau darauf weist auch die aktuelle Finanzkommission Gesundheit hin: Die Deckungslücke der GKV entsteht vor allem dadurch, dass die Ausgaben deutlich schneller steigen als die Einnahmen.
Deshalb braucht es beides: eine verlässliche ambulante psychotherapeutische Versorgung und eine ehrliche Strukturdebatte über die GKV-Finanzen, statt so zu tun, als ließe sich das Problem allein durch den Abbau von Verwaltung lösen.

